Frage an Hans-Peter Friedrich von Nami R. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Friedrich,
zuerst einmal möchte ich Sie für Ihr straffes Vorgehen gegen die Islamisten beglückwünschen.
Unser Land ist dadurch dabei etwas sicherer zu werden.
Dann komme ich aber auch gleich zu meinen Fragen:
Wie gedenken Sie die Wirtschaftsflüchtlinge aus Rumänien und Bulgarien aufzuhalten?
Und:
Werden Sie es schaffen den Rest der BRD-Regierung zu überzeugen sich Ihnen in diesen Dingen anzuschließen und das Land vor dem zu erwartenden Chaos zu bewahren?
Mit freundlichen GRüßen
Nami Robin
Sehr geehrte Frau Robin,
vielen Dank für ihr Schreiben vom 14.03.2013.
Rumänien und Bulgarien sind Mitglieder der Europäischen Union. Nach dem EU-Freizügigkeitsrecht steht daher grundsätzlich auch rumänischen und bulgarischen Staatsangehörigen das Recht zu, sich innerhalb der Grenzen der EU frei zu bewegen und aufzuhalten.
Ziel und Zweck des Freizügigkeitsrechts ist es, dass EU-Bürger sich frei bewegen können, um in anderen EU-Ländern zu arbeiten, sich als Selbständiger niederzulassen oder eine Ausbildung aufzunehmen.
Das Freizügigkeitsrecht hat aber Grenzen. Die Freizügigkeit ermöglicht nicht
das Recht auf Zuwanderung unmittelbar in die Sozialsysteme. Deswegen muss die
Entwicklung genau beobachtet werden, gerade wenn die Beschränkungen der
Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien Anfang 2014 enden. Die
Zuwanderer, die unrechtmäßig soziale Leistungen in Anspruch nehmen wollen,
müssen zurückgeschickt werden. Das hat natürlich nur dann einen Sinn, wenn
die Betroffenen danach nicht sofort wieder einreisen können. Für derartige
Fälle brauchen wir deshalb in Zukunft auch Sanktionen, die eine Rückkehr für
eine angemessene Dauer verhindern können. Dies ist eine Frage, die wir
gemeinsam mit den anderen Mitgliedstaaten und der Kommission auf europäischer
Ebene besprechen müssen.
Die konsequente Anwendung des bereits vorhandenen umfangreichen rechtlichen
Instrumentariums - Aufenthaltsrecht, Ordnungsrecht, Gewerberecht etc. - zur
Bekämpfung von Missbrauch und Betrug ist dagegen in erster Linie Aufgabe der
dafür zuständigen Länder und Kommunen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern