Frage an Hans-Peter Friedrich von Samy Nassif M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Minister,
aus persönlicher Betroffenheit, hadere ich mit deutschen Gesetzen: Ich möchte mich als Bürger eines freien Landes gerne eigenverantwortlich um einige meiner Angehörigen aus Syrien kümmern - und darf nicht.
Die deutsche Botschaft sagt mir, es gäbe keine Rechtsgrundlage für die Erteilung von Visa zwecks persönlicher Gewährung von Schutz - und schon gar nicht für Asyl.
Asyl wollen wir gar nicht beantragen, sondern aus eigenen Mitteln einige Verwandte bei uns Unterbringen, bis die Gefahr vorrüber ist.
Wir können auch bei den Behörden nachweisen, dass wir uns dies leisten können und den Staat schadfrei halten.
Es gibt aber kein Gesetz, welches dies erlaubt - und der Paragaph 7 des Aufenthaltsgesetzes kann - so zumindest das Ausländeramt Duisburg - angeblich nicht angewendet werden, obwohl der Gesetzestext hier ausdrücklich Ermessensspielraum vorgibt.
Die aktuelle Rechtslage zwingt uns dazu, entweder unsere Angehörigen in Syrien großer Gefahr auszusetzen, oder aber per Touristenvisum auf Zeit einzureisen - was schon mehr als schwer genug ist - und dann die Angehörigen entweder wieder zurückzuschicken, oder aber die Visazusage zu brechen und Asyl zu beantragen.
Es kann doch nicht sein, dass man zu solchen Mitteln greifen muss, um seine Verwandten zu beschützen und es ist mit Sicherheit nicht im Sinne der Gesetze.
Hier besteht enormer Handlungsbedarf - und zwar sehr akut. Warum geschieht hierzu nichts?
Warum dürfen freie, deutsche Bürger keine bürgerliche Verantwortung für ihre Familien übernehmen?
Das kann ich als Demokrat nicht verstehen und bitte um allerschnellste Abstellung dieses unhaltbaren Zustands, der unsere Rechte in völlig indiskutabler Weise beschränkt und tödliche Konsequenzen für unsere Familienangehörigen haben kann.
Vielen Dank für Ihr Engagement,
Samy Nassif Makki