Frage an Hans-Peter Friedrich von Walter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Betreff: Kanzlerrichtlinie Open Government Partnership
Sehr geehrter Herr Dr. Friederich,
Jetzt ist es amtlich: Das Prinzip des Offenen Regierungshandelns, Open Government, wird auf absehbare Zeit in Deutschland im Bund nur ansatzweise umgesetzt. So wird das geplante Datenportal des Bundes, das bislang unter dem Arbeitstitel "Open Government Data Portal Plattform”entwickelt wurde, diesen Monat unter govdata.de starten. Von "Open” im Zusammenhang mit Daten wird dort nicht mehr gesprochen.
Aber die Kanzlerin kann die Richtlinien der Politik bestimmen um den Querschnittschnittsarakter und notwendigen Paradigmenwechsel zu erreichen.
International setzt sich Open Government Partnership für Open Data ein.
Das Innenmnisterium befürchtet, dass die Ablehnung einer deutschen Mitgliedschaft bei der Open Government Partnership "nicht dauerhaft beibehalten werden kann ohne eine (vor allem zivilgeschellschaftlichen) Unterstützung für die laufenden Aktivitäten zu verlieren". Da "OPG eine nachhaltige Umsetzung anstrebt (...) sollte eine Beitrittserklärung (...) durch Frau Bundeskanzlerin formuliert werden." Diese Strategie sichert "den Querschnittschnittsarakter und notwendigen Paradigmenwechsel" (siehe BMI, O1-131 006-4/1 Seite 4: http://home.broadpark.no/~wkeim/files/ogp120314bmi.pdf )
Im Herbst ist Bundestagswahl. Was ist da besser als eine Sache die 88 % der Wähler wollen?
(siehe: http://opendata-network.org/2010/09/studie-wuenschen-buerger-mehr-transparenz/ ). Damit wird auch die zivilgeschellschaftlichen Unterstützung gewonnen.
Werden Sie sich für eine Beteiligung an der Open Government Partnership durch eine Kanzlerrichtlinie einsetzen?