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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Johannes H. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Johannes H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Innenminister,

als ich mir die Fernsehübertragung des ersten Springens der Vierschanzentournee ansah, fielen mir erschreckende Bilder ins Auge: Mitten auf den Stehrängen der annähernd ausverkauften Arena in Oberstdorf zündeten unverbesserliche Chaoten Pyrotechnik. Das alles am Sonntagnachmittag im ZDF, sehr gut erkennbar.

Es ist unfassbar, dass dieser Akt von Gewalt im Stadion im öffentlich-rechtlichen Fernsehen nicht weiter thematisiert wurde und auch von den Kommentatoren tot geschwiegen wurde. Keine Worte der Ablehnung und Verurteilung. In den online veröffentlichten Berichten zu diesem Sportereignis wurde der Vorfall dreist unterschlagen und nicht erwähnt.

Sie haben sich im abgelaufenen Jahr sehr eindeutig gegen Pyrotechnik in Stadien positioniert, besonders gegen diese Form der Gewaltausübung auf Stehplätzen. Mich würde als besorgten Bürger nun interessieren, wie Sie diesen Vorfall bewerten. Sprechen Sie sich dafür aus, hier Stadionverbote zu verhängen? Sehen Sie den Arenabetreiber in der Pflicht, für Sicherheit zu sorgen, beispielsweise durch intensivere Durchsuchung der Zuschauer im Vorfeld (auch Ganzkörperkontrollen)? Braucht Deutschland auch für den Wintersport ein Konzept "Sicheres Stadionerlebnis"? Oder macht es für Sie einen Unterschied, ob Pyrotechnik beim Fußball angewendet wird oder im Skisprungstadion?

Ich freue mich auf Ihre Antwort und wünsche Ihnen einen guten Start in das neue Jahr.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hintermaier,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sicherheit im Zusammenhang mit sportlichen Großveranstaltungen ist gemeinsame Aufgabe des Veranstalters und der örtlich zuständigen Länderpolizei.

Durch die missbräuchliche Benutzung von pyrotechnischen Erzeugnissen entstehen unkalkulierbare Gefahren für die Stadionbesucher, den Ordnungsdienst, die Rettungskräfte und die Polizei sowie Unbeteiligte. Durch den Einsatz dieser Pyrotechnik werden schwere Verletzungen billigend in Kauf genommen. Dies ist inakzeptabel und darf weder im Fußball noch bei anderen Veranstaltungen hingenommen werden. Eine stringente Ausübung des Hausrechts seitens der Veranstalter und Ahndung der Verstöße sind daher unerlässlich. Derzeit vermag ich in diesem Zusammenhang bei Großveranstaltungen im Skisport noch keine negativen Tendenzen oder Versäumnisse seitens der Verantwortlichen erkennen. So verbieten bereits schon jetzt die Stadionordnungen der Austragungsorte der Vierschanzentournee das Mitführen pyrotechnischer Gegenstände. Durch die Hausrechtsinhaber werden Zuwiderhandlungen mit Haus- bzw. Stadionverboten geahndet und Straftatbestände sowie Ordnungswidrigkeiten grundsätzlich zur Anzeige gebracht. Für weitergehende Informationen sind der Hausrechtsinhaber und die einsatzführende Polizeidienststelle anzufragen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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