Frage an Hans-Peter Friedrich von Günter T. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
die Schulden des Staates steigen und steigen. Für die Altersversorgung für Abgeordnete von Bund und Ländern muss der Steuerzahler aufkommen, statt vom eigenem Einkommen, welches sicherlich nicht gerade gering ausfällt. Einige der Privilegien vor allem während der Pension sind bei der finanziellen Situation auch nicht mehr zeitgemäß. Für den Wähler, so auch für mich als seitheriger CSU Wähler und zukünftiger Rentner, hat es mehr und mehr den Anschein, dass auch andere für die Wähler unverständliche Bezüge, trotz der Hochverschuldete Staatskasse stur beibehalten werden (Sprichwort "Wer sägt schon am eigenem Ast, auf dem man Wohlgenährt sitzt"), während die gesetzlich Versicherten zukünftig weitere Einbußen hinnehmen müssen. Wie stehen Sie dazu und wann wird endlich etwas dagegen unternommen?
Sehr geehrter Herr Trautmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch vom 6.11.12.
Die Mitglieder des Bundestages erhalten gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes eine „angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“, da sehr viele meiner Kolleginnen und Kollegen, so wie ich auch, als „Vollzeit-Abgeordnete“ ihre gesamte Zeit den Bürgerinnen und Bürgern widmen - sei es im Bundestag in Berlin oder vor Ort in den jeweiligen Wahlkreisen.
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die Abgeordnetenentschädigung der Bedeutung des Amtes eines Abgeordneten unter Berücksichtigung der damit verbundenen Verantwortung und Belastung und dem diesem Amt im Verfassungsgefüge zukommenden Range gerecht werden.
Die Höhe der Abgeordnetenentschädigung orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an obersten Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlberechtigten vertreten, werden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Damit ist ein transparenter und zuverlässiger Bezugsrahmen gefunden, der den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Orientierung bietet als z. B. die große Bandbreite der Bezüge von freiberuflich Tätigen, Geschäftsführern und Vorständen.
Die Alters- und die Hinterbliebenenversorgung für die Abgeordneten und ihre Familien sind ebenfalls Bestandteil des Anspruchs auf angemessene Entschädigung nach dem Grundgesetz.
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages erhalten gegenwärtig eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik ebenfalls eingeführte Versorgungsform ist. Die Altersentschädigung der Abgeordneten ist im Gegensatz zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung voll zu versteuern; private Erwerbseinkünfte vor Vollendung des 67. Lebensjahres werden voll auf die Altersentschädigung angerechnet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB