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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Sven H. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Sven H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Kürzlich habe ich auf Spiegel-Online ein Interview mit einem dunkelhäutigen, deutschen Studenten gelesen, der in zweiter Instanz erfolgreich gegen eine Polizeikontrolle im Zug geklagt hat, die nur aufgrund seiner Hautfarbe stattgefunden hat. Anbei einmal der Link zu dem Interview: http://www.spiegel.de/unispiegel/wunderbar/schwarzer-student-gewinnt-prozess-um-widerrechtliche-polizei-kontrolle-a-864589.html
Sehr eindrucksvoll fand ich seine Schilderungen bezüglich des Umgangs der Polizeibeamten mit ihm, vor allem weil sie mich äußerst stark an immer wieder selbst miterlebte Szenen im Zug zwischen München und Hof erinnern, in denen die Bundespolizei ein erstaunlich analoges Verhalten an den Tag legt.

Als angehender Beamter musste auch ich einige Richtlinien unterschreiben, in denen es grob ausgedrückt darum geht, als Amtsträger eine Vorbildfunktion in der Gesellschaft einzunehmen.

In dem Zusammenhang nun meine Frage an Sie als den Leiter des aufsichtführenden Ministeriums der BPOL:
Wie kann es angehen, dass bei der BPOL (und auch der normalen Polizei, die zwar Landessache ist, deren Rechtsgrundlagen aber ähnlich sein dürften) Menschen in den Polizeidienst eingestellt werden, die offensichtlich nicht im Stande sind, sich an solch primitive Regeln zu halten?

Gerade Polizeibeamte in Uniform sollten meiner Ansicht nach dieser Vorbildrolle mehr als alle anderen gerecht werden. Die rüde Behandlung, konkret durch konsequente Unfreundlichkeit und Ungleichbehandlung gegenüber anderen Reisenden mit "offensichtlich" deutscher Herkunft, erinnert mich - mit Verlaub - an Filme die ein deutsches Kapitel thematisieren, dass aus gutem Grund als längst abgeschlossen gilt. Ich denke ich muss diesbzgl. nicht konkreter werden.

Für Ihre Antwort bedanke ich mich herzlich im Voraus, und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Sven Häse

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Häse,

die Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in die Bundespolizei erfolgt bundesweit in einem geregeltem Verfahren, in dem sowohl die körperliche als auch die persönliche Eignung eine wichtige Rolle spielen. Selbstverständlich wird hier auch die charakterliche Eignung geprüft. Einzelsituationen im Einsatz sind nicht geeignet, Aussagen über die grundsätzliche charakterliche Eignung von Polizeivollzugsbeamtinnen und Polizeivollzugsbeamten zu treffen. Im Übrigen halte ich den von Ihnen angedeuteten Vergleich der polizeilichen Aufgabenerfüllung der Bundespolizei für absolut unangemessen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich

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