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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Stephan L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Stephan L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

wie ich aus der WAZ vom 17.09.2012 erfahren habe, sind Sie gegen die Veröffentlichung des Videos "Innocence of Muslims" weil dies eine Provokation darstelle.

Haben Sie den Film schon in voller Länge gesehen, um beurteilen zu können, ob der Film wirklich so schlimm ist, wie es in der allgemeinen Presse so dargestellt wird?

Besteht nicht die Gefahr dass ein Filmverbot in Deutschland in der arabischen Welt als ein Zeichen der Schwäche angesehen wird und die Islamisten in Zukunft noch aggressiver als bisher auftreten?

Wie bewerten Sie die unverhohlene Drohung durch den Präsidenten des Zentralrats der Muslime in Deutschland Aiman Mayzek der laut Internetseite " Die Welt" vor Straßenschlachten in Deutschland gewarnt hat http://www.welt.de/politik/deutschland/article109289736/Muslime-warnen-vor-Strassenschlachten-in-Deutschland.html.

Warum betreiben alle Spitzenpolitiker hierzulande (in den USA übrigens auch) die Politik des Appeasements ala Neville Chamberlain? Die Geschichte scheint sich zu wiederholen.

Wie kann es sein das der amerikanische Pastor Terry Jones Einreiseverbot nach Deutschland erhält während z.B radikale Islamisten offenbar ungehindert nach Deutschland einreisen können
(Sami A in Bochum) und offen für den heiligen Krieg propagieren und öffentlich für die Einführung der Scharia als islamischen Rechtsordnung in Deutschland demonstrieren können?

Wird die Entwicklung darauf hinauslaufen das muslimische Verbände in Deutschland zukünftig bestimmen dürfen, was bei uns als Filme, Beiträge, Informationen usw veröffentlicht werden?

Welche Strategie hat die Bundesregierung gegenüber der islamischen Ideologie?

Ich versichere Ihnen das ich als Halbtürke kein Mitglied von Pro Nrw bin, halte aber die einseitige
Stigmatisierung von politisch, engagierten Bürgern für falsch.

Für eine ausführliche Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Luckaßen

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Luckaßen,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18.09.2012, in der Sie Fragen zum Umgang mit
dem Trailer „Innocence of Muslims“ und den Reaktionen hierauf stellten.

Die Ausübung von Grundrechten darf in Grenzen auch provozieren. Jedoch sind gegen Provokationen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen. Dies gilt für beide Seiten, Rechtspopulisten wie Salafisten. Ein tolerantes, friedliches und weltoffenes Miteinander muss ggf. mit den Mitteln des Rechts verteidigt werden.

Eine Annäherung an eine „Appeasement-Politik“ liegt darin keineswegs; vielmehr ist die grundrechtlich garantierte Meinungsäußerungsfreiheit zu schützen; sie gilt nach dem Grundgesetz jedoch nicht schrankenlos. Ihre Grenze findet sie in den allgemeinen Gesetzen, etwa des Strafrechts. So wird z. B. nach § 166 StGB bestraft, wer ein religiöses Bekenntnis in einer Art und Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Bei der Auslegung dieser Vorschrift sind die Meinungsäußerungs- und ggf. Kunst- und Versammlungsfreiheit auf der einen Seite und die Religionsfreiheit auf der anderen Seite zu berücksichtigen und in Einklang zu bringen.

Die Gesetze der Länder ermöglichen ein Einschreiten, um eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit abzuwehren, z.B. um zu verhindern, dass Straftaten begangen werden. So kommt bspw. in Betracht, dass eine öffentliche Filmvorführung verboten wird, um dadurch die Begehung von Straftaten zu verhindern.

Ob die Voraussetzungen für behördliche Maßnahmen vorliegen, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalles ab und ist von den zuständigen Behörden zu prüfen. Dies gilt auch für die von Ihnen angesprochenen einreise- und aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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