Frage an Hans-Peter Friedrich von Jörn K. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
meine Anfrage zielt auf die Besoldung/Vergütung von Beamten/Angestellten im öffentlichen Dienst ab.
Ich bin als Beamter im gehobenen Dienst einer Bundesbehörde in München tätig. Ich bewohne zur Zeit mit meiner Frau und 2 Kindern eine Bundeswohnung (Wohnungsfürsorge). Ich erhielt unlängst von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben eine Mieterhöhung um 18,9 Prozentpunkte (was mietrechtlich zulässig ist), mit dem Hinweis, dass die Mieten der Bundeswohnungen an die ortsübliche Miete anzupassen seien.
Einem aktuellen Spiegelartikel war unlängst zu entnehmen, dass sich die Lebenshaltungskosten in Ballungszentren gegenüber strukturschwachen Regionen aufgrund der höheren Einkommem relativieren.
Meine Frage: Wenn, wie in der Privatwirtschaft üblich, in Ballungszentren höhere Gehälter, wegen der höheren Lebenshaltungskosten gezahlt werden, warum geschieht das dann nicht im öffentlichen Dienst? Eine Immobilienfinanzierung, Familienurlaube etc. sind unter diesen Rahmenbedingungen nicht möglich - eine amtsangemessene Besoldung ist etwas anderes...
PS: ...und die Personalrekrutierung für den öffentlichen Dienst in München ist aussichtslos!
Bayern zahlt seinen Landesbediensteten z.B. eine München-Zulage!!!
Vielen Dank.
J. Kühnemund