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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Stephan L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Stephan L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

wie ich aus der Tageszeitung der WAZ vom 06.08.2012 erfahren habe, lebt seit acht Jahren der ehemalige Leibwächter von Osama bin Laden in Bochum, der nach WAZ - Recherchen junge Muslime für den Heiligen Krieg in Deutschland rekrutiert hat und maßgeblich mitverantwortlich war für die Radikalisierung von zwei Mitgliedern der mutmaßlichen Düsseldorfer El-Kaida-Zelle.

Meine Fragen hierzu: Wann wird diese Person endlich aus Deutschland ausgewiesen?

Wie kann es sein das jemand mit einer solchen Biographie in Deutschland jahrelang unbehelligt unter uns leben kann?

Über eine ausführliche Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stephan Luckaßen

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Luckaßen,

für Ihre Fragen im Zusammenhang mit dem Artikel der WAZ vom 6. August 2012 danke ich Ihnen. Bitte haben Sie Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine detaillierten Informationen zu aufenthaltsrechtlichen Einzelfällen erteilt werden dürfen, selbst wenn diese in der Presse thematisiert werden.

Mit dem angesprochenen Fall haben sich vor allem die zuständigen nordrhein-westfälischen Behörden ausführlich befasst. Allgemein stellt sich häufig das Problem, dass bei Personen, die kein Aufenthaltsrecht in Deutschland - mehr - besitzen, so genannte zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse festgestellt werden. Dabei handelt es sich vor allem um Sachverhalte, in denen im Herkunftsland das strafrechtliche Verfahren und Urteile nicht rechtsstaatlich sind, wo dem Ausländer konkret die Todesstrafe droht oder Folter angewendet wird. Es ist es gesetzlich nicht zulässig in solche Staaten abzuschieben, egal was sich der Betroffene zu Schulden kommen lassen hat.

Die Bundesregierung bemüht sich seit vielen Jahren, substantielle diplomatische Garantien von den betreffenden Zielstaaten einzuholen, dass Folter und unfaire Verfahren nicht angewendet werden. Oftmals werden auf Verlangen aber nur pauschale oder mündliche Zusagen gegeben. Die Gerichte, die letztendlich über das Bestehen zielstaatsbezogener Abschiebungshindernisse entscheiden, schenken den Zusagen der entsprechenden Regime oftmals kein Vertrauen. Andere Staaten als die Herkunftsstaaten sind aus nachvollziehbaren Gründen nicht zu einer Aufnahme der betreffenden Gefährder bereit.

Auf Druck der Union hat die damalige rot-grüne Bundesregierung im Zuwanderungsgesetz Möglichkeiten geschaffen, in solchen Fällen eine stringente Überwachung von nicht abschiebbaren Ausländern mit Terrorismusbezug anzuordnen. Neben der Verpflichtung, sich täglich bei der Polizei zu melden, kann auch der Wohnort vorgeschrieben und die Benutzung bestimmter Kommunikationsmittel verboten werden. Sie bleiben also keinesfalls unbehelligt, sondern unterliegen engmaschigen Vorgaben für ihre Lebensgestaltung.

Verringern kann man das Risiko, dass Gefährder überhaupt nach Deutschland kommen und dann nicht mehr abgeschoben werden können, letztendlich nur durch eine bessere Kontrolle, wer überhaupt in unser Land kommt. Hierzu hat die Bundesregierung in dieser Legislaturperiode gesetzliche Regelungen geschaffen, die eine strengere Überprüfung ermöglichen, wie etwa den Abgleich von Visaanträgen mit der Anti-Terror-Datei. Zugleich möchte ich betonen, dass gesetzestreue und qualifizierte Einwanderer, die integrationsbereit und -fähig sind und so unser Land bereichern möchten, nach wie vor in Deutschland herzlich willkommen sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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