Frage an Hans-Peter Friedrich von Hans-Günter G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
vielen Dank für Ihre schnelle und ausführliche Antwort vom 13.07.2012, die mich dennoch schockiert, ob der seltsamen Auslegung von Elternrechten bei Erziehungs-und Religionsfreiheit.
Wenn Sie als Jurist Elternrecht als Freibrief für Kindesmisshandlungen - und nichts anderes sind die Beschneidungen - und Religionsfreiheit für perverse Rituale erlauben, dann hat dies nichts mehr mit einem Rechtsstaat zu tun, der jeden Mensch, egal welchen Alters, vor solchen Übergriffen zu schützen hat.
Glauben Sie allen Ernstes, dass das Elternrecht auf Erziehung, auch das Recht auf Erlaubnis zu Verstümmelung und unnötiger Quälerei beinhaltet?
Legen Sie Recht und Gesetz nach Gutdünken, je nach Privat-oder Religionshintergrund aus? Das heißt, wenn ich privat ein Kind misshandle ist dies eine Straftat, wenn ich dies im Namen eines Gottes tue ist dies erlaubt?
Was hat das Herumschnippeln am Penis eines kleinen Jungen mit Religionsfreiheit zu tun?
Vor wem oder welcher Institution nehmen Sie "Rücksicht", dass Sie sogar bereit sind geltendes Recht zu beugen?
Ich wünsche mir etwas mehr Mut von Ihnen, im Namen der betroffenen, wehrlosen Kinder.
Schöne Grüße
Hans-Günter Glaser