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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Klaus-Dieter T. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Klaus-Dieter T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Dr.Friedrich,

nach der Privatisierung der Deutschen Bundesbahn zur Deutschen Bahn AG wurden zahlreiche vormalige Bundesbahn-Beamte dem Unternehmen zugewiesen. Als durchschnittlicher zugewiesener Bundesbeamte bei der Bahn, tätig als Fahrdienstleiter (für den Laien: Zuglotse), fühle ich mich von meinem Dienstherrn im Stich gelassen, und dies begründe ich so:
Der Arbeitsaufwand hat sich dank immenser Personaleinsparungen und stark gestiegener Zugzahlen sehr erhöht, regelten z.B. Mitte der 80er-Jahre drei Kollegen den Zugverkehr auf meinem Stellwerk, ist es derzeit weitgehend nur noch einer! Dieser eine Fahrdienstleiter sorgt für den sicheren Zugverkehr auf rund 15 Kilometern zweigleisiger, stark befahrener Strecke mit abzweigender Hauptbahn, überwacht zwölf Bahnübergänge, quält sich mit ständigen Bauarbeiten und technischen Unzulänglichkeiten... wieso werden in ganz Deutschland Beamte befördert, nur bei der Bahn heisst es immer nur "Beförderungsstopp"? Seit vierzig (!) Jahren ist dieser Posten nach A 8 bewertet! Wurden die Beamten der Bahn vergessen?-
Bundeswehr-Beamte, auch Soldaten, können bekanntermaßen sehr früh ihren Dienst quittieren, bekommen siogar noch Prämien dafür; warum eigentlich? Ich bin seit 1977 durchweg im schwierigen Schichtdienst der Bahn, kaum soziale Kontakte, Schlafstörungen, Stress, Familie leidet, und nicht nur ich habe diese Probleme; kippen wir nicht um, haben wir auch mit 65, 66 Jahren noch im Schichtdienst zu arbeiten, gingen wir früher in Pension, was derzeit nicht einmal möglich ist, erhielten wir keine Prämien, sondern hätten nicht erträgliche finanzielle Einbußen! Herr Dr.Friedrich, läuft da nicht etwas verkehrt, sollte hier nicht ganz schnell etwas unternommen werden?-
Ich erfülle alle Pflichten, die ich gegenüber dem Staat habe, und würde mich freuen, wenn auch der Staat seine Fürsorgepflicht gegenüber den zugewiesenen Beamten bei der Bahn überdenkt!

Mit freundlichen Grüßen aus Bremen

Klaus-Dieter Thuy

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Thuy,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 31. Mai 2012.

Bei der Gründung der Deutschen Bahn AG wurde ausdrücklich klargestellt, dass die Rechtsstellung der der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten und die Gesamtverantwortung des Dienstherrn gewahrt bleiben (vgl. § 12 Abs. 4 Satz 1 des Gesetzes über die Gründung einer Deutsche Bahn Aktiengesellschaft). Oberste Dienstbehörde für diese Beamtinnen und Beamten ist die Präsidentin des Bundeseisenbahnvermögens.

Für personalrechtliche Fragen der Beamtinnen und Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind, ist deshalb das Bundeseisenbahnvermögen zuständig, das zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gehört. Ich bitte Sie daher, sich wegen konkreter Fragen zur Beschäftigungssituation und zu Beförderungsaussichten der der Deutschen Bahn AG zugewiesenen Beamtinnen und Beamten dorthin zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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