Frage an Hans-Peter Friedrich von Kenneth S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
in Ihrer Antwort an Herrn L. schreiben Sie, ich Zitiere:
Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen.
Zitat Ende!
Wie kann ein überschaubares und möglichst Verzerrungsfreies Bild der Kriminalität angezeigt werden, wenn alle Taten mit Schusswaffen in einen Topf geworfen werden?
Der Gesetzgeber hat das Waffenrecht mehrfach verschärft, ohne dabei darauf zu schauen, wie sich bisherige Verschärfungen bewährt haben. Diese Evaluierung steht leider noch aus, bzw, wirde meines Wissens nach durchgeführt, das Ergebnis jedoch, ist unter Verschluss, so jedenfalls Frau Fograscher in der Sitzung zum Antrag der Grünen zum Verbot von kriegswaffenähnlichen, halbautomatischen Langwaffen.
In der Sachverständigen Sitzung des Innenausschusses, aus diesem Monat, haben die Sachverständigen Herr Braun, Präsident der Gewerkschaft der Polizei und Rainer Hofius, Oberstaatsanwalt aus Mainz, beide klar und deutich mitgeteilt, dass der legale Waffenbesitz nicht Deliktrelevant ist. Viel kritischer ist der illegale Waffenbesitz zu betrachten.
In Anbetracht dieser Aussage von zwei Sachverständigen, die jeden Tag mit dieser Thematik befasst sind, würde aus meiner Sicht eine feinere Granulierung der Straftaten durchaus Sinn machen, um ein klares Bild der Problematik zu erlangen und vorallem zu erfahren, wo die eigentlichen Probleme liegen.
Dahe rmeine Frage an Sie:
Aus welchem Grund, werden diese Zahlen in einen Topf geworfen, anstelle für Klarheit zu sorgen, in dem man sie transparent (differenziert nach legalen, illegalen und behördlichen Besitz) darstellt?
Mit freundlichen Grüßen
Kenneth Smith
Sehr geehrter Herr Smith,
wie Sie meiner Antwort an Herrn Lohn entnommen haben, ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte.
Die PKS dient insbesondere der Beobachtung der Kriminalität und einzelner Deliktsarten, des Umfangs und der Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises sowie der Veränderung von Kriminalitätsquotienten.
Des weiteren werden mit Hilfe der Daten der PKS wesentliche Erkenntnissen zur Kriminalitätsbekämpfung, für organisatorische Planungen und Entscheidungen sowie für kriminologisch-soziologischen Forschungen und kriminalpolitischen Maßnahmen gewonnen.
Ihr Hinweis, dass eine bundesweite statistische Erfassung differenziert nach legalem, illegalem oder behördlichem Besitz von Schusswaffen in der PKS nicht erfolgt, ist richtig. Im Hinblick auf die oben dargestellte Zielsetzung der PKS ist die Differenzierung der Art des Waffenbesitzes in der PKS jedoch nicht erforderlich.
Zur Ihrer Frage, ob sich die Verschärfung des Waffenrechts bewährt hat, hat eine Expertengruppe der Länder in ihrem im Dezember 2011 vorgestellten Evaluationsbericht festgestellt, dass sich die waffenrechtlichen Regelungen im Wesentlichen bewährt haben. So werden auch die verdachtsunabhängigen Kontrollen der sicheren Aufbewahrung bei Waffenbesitzern zu Hause begrüßt. Im Vollzug des Waffenrechts werden keine unzumutbaren Belastungen für die Waffenbesitzer gesehen.
Die am 23. März 2012 in Kraft getretene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz wird darüber hinaus ebenfalls als hilfreich für die Verbesserung und Harmonisierung des Vollzugs erachtet.
Die Expertengruppe hat eine Reihe von klarstellenden Regelungen oder Verschärfungen des Waffenrechts angeregt. Der Bericht begründet jedoch kein Erfordernis, einzelne waffenrechtliche Reglungen zurückzunehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB