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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Bernd L. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Bernd L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Hans-Peter Friedrich ,

in den Veröffentlichungen des Bundeskriminalamtes " BKA " konnte ich vor einigen Tagen die so genannte " PKS 2011 "( Kriminalstatistik ) in *.pdf Form einsehen .

Darin für mich interessant : ....der Rückgang der Tötungsdelikte mit Schußwaffen um ca. 7,5 % im Vergleich zum Vorjahr 2010.

Bedauerlicherweise ist in dieser veröffentlichten Version der " PKS 2011 " nicht (!) näher aufgeschlüsselt ---> wie sich die leider vorgekommenen Tötungsdelikte in :

1.) Legalwaffenbesitzer als Täter
2.) illegale-Waffen v. Straftätern
3.) Tötungen durch Dienstwaffen
4.) andere

aufschlüsseln. Die Zahl " 7,5 % Rückgang " sagt darüber leider nichts aus !

Wo kann ich als Bürger erfahren was genauer hinter diesen Zahlen steckt , ist dies möglich , wenn ja , wie ?!

Mit der Bitte um eine kurze und hoffendlich nutzbringende zielführende Antwort verbleibe ich

mit

freundlichem Gruß

Bernd Lohn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lohn,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Zusammenstellung aller der Polizei bekannt gewordenen strafrechtlichen Sachverhalte unter Beschränkung auf ihre erfassbaren wesentlichen Inhalte. Sie soll damit im Interesse einer wirksamen Kriminalitätsbekämpfung zu einem überschaubaren und möglichst verzerrungsfreien Bild der angezeigten Kriminalität führen. Für die Erfassung durch die Polizeidienststellen von Bund und Ländern sind die bundeseinheitlichen „Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik“ verbindlich. Inhaltliche Änderungen bedürfen dabei der Zustimmung des Bundes und der Länder.
Eine statistische Erfassung im Sinne Ihrer Fragestellung erfolgt auf Bundesebene nicht. In der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundes (PKS) wird ausgewiesen, bei wie vielen im jeweiligen Berichtsjahr polizeilich registrierten Straftaten eine Schusswaffe verwendet wurde. Die jeweilige Gesamtzahl gliedert sich in Fälle „Schusswaffe mitgeführt“, „mit Schusswaffe gedroht“ und „mit Schusswaffe geschossen“. In der Kategorie „mit Schusswaffe gedroht“ werden hierbei auch alle Fälle erfasst, in denen sich wenigstens ein Opfer subjektiv bedroht fühlte. Insofern werden hier auch Straftaten ausgewiesen, bei denen z.B. Schreckschusswaffen oder Spielzeugpistolen täterseitig verwendet worden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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