Frage an Hans-Peter Friedrich von Jennifer G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Innenminister Dr. Friedrich,
mein Name ist Jennifer, ich bin 17 Jahre alt und auch noch Schülerin. Meine Frage an Sie bezieht sich auf die Partei NPD, falls sie schon gestellt wurde, bitte ich um Entschuldigung. Ich würde gerne von Ihnen als Innenminister wissen, warum die NPD, obwohl jeder in diesem Land von den Inhalten und dem "Parteiprogramm" dieser Partei weiß, immernoch staatliche Zuschüsse in Millionenhöhe bekommt ? Es ist, denke ich, allgemein bekannt, dass die NPD ein menschenverachtendes Bild von Bürgern mit Migrationshintergrund und ausländischen Zuwanderern in Deutschland hat und "richtigen Deutschen" in allen Bereichen, sei es Beruf,Bildung etc. definitiv mehr zustünde (laut denen). Warum wird so eine Partei mit staatl. Geldern unterstützt? Wenn die schon nicht offiziell verboten werden, sollten man ihnen doch wenigstens sämtliche Subventionen verweigern. Sollen doch die, die genauso ein fremdenfeindliches Bild haben, ihre Partei komplett finanzieren und wenn das eben nicht reicht, Pech gehabt! Vielleicht würde sie so allmählich verschwinden. Ich finde das überhaupt nicht richtig, eine Organisation, geprägt von Fremdenhass und Gewaltaktionen, noch mit Staatsgeldern finanziell quasi unter die Arme zu greifen.
Ich würde mich sehr über eine Antwort von Ihnen freuen, Herr Dr. Friedrich und hoffe,dass Sie auf meine Frage eingehen.
Herzliche Grüße aus der Pfalz
Jennifer G.
Sehr geehrte Frau Gospodarczyk,
vielen Dank für Ihre Frage, warum die NPD Geldmittel im Rahmen der staatlichen Parteienfinanzierung erhält.
Eine Partei kann nach geltendem Verfassungsrecht nicht wegen ihrer extremistischen oder verfassungsfeindlichen Ausrichtung von der staatlichen Teilfinanzierung der Parteien ausgeschlossen werden.
Nach dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien müssen alle politischen Parteien grundsätzlich gleich behandelt werden. Dieses Gleichbehandlungsgebot gilt für jede Partei, solange sie nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden ist. Eine unterschiedliche Behandlung aufgrund der politischen Auffassungen und Ziele einer Partei, ihrer Mitglieder oder Anhänger ist aus Verfassungsgründen nicht zulässig. So muss auch die staatliche Teilfinanzierung der Parteien unabhängig von den Inhalten des Programms einer Partei oder den Äußerungen und Handlungen ihrer Mitglieder erfolgen. Dieses streng formal anzuwendende Gleichbehandlungsgebot soll sicherstellen, dass die staatlichen Stellen gegenüber allen politischen Parteien strikt neutral sind und die Gleichheit der politischen Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien nicht durch eine unterschiedliche Behandlung einzelner Parteien verfälscht wird. Die Gleichheit der politischen Wettbewerbsbedingungen für alle Parteien ohne Ansehen ihrer politischen Ausrichtung ist ein zentraler Bestandteil unserer Demokratie.
Solange die NPD nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten worden ist und die Voraussetzungen des Parteiengesetzes für die Teilnahme an der staatlichen Parteienfinanzierung erfüllt (insbesondere durch das Erreichen von mindestens 0,5% der für die Parteiliste abgegebenen gültigen Stimmen bei der jeweils letzten Europa- oder Bundestagswahl oder mindestens 1,0% der für die Parteiliste abgegebenen gültigen Stimmen bei einer Landtagswahl), hat sie ebenso wie andere Parteien Anspruch auf diese staatlichen Gelder. Die Höhe der Mittel, die eine Partei aus der staatlichen Teilfinanzierung erhält, richtet sich nach der Zahl der für sie bei einer Wahl abgegebenen gültigen Stimmen und der Summe der von der Partei eingeworbenen Spenden und eingenommenen Mitglieds- und Mandatsträgerbeiträgen. Maßstab für die Verteilung der staatlichen Mittel ist somit der Erfolg, den die Partei beim Wähler hat.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB