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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Joachim H. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Joachim H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Bundestagsabgeordneter und Innenminister Dr. Friedrich,

kennen Sie die Probleme Berlins mit der Schwerstkriminalität durch zugewanderte Großfamilien aus der Türkei (ähnliche Probleme gibt es auch in anderen Ballungsgebieten Deutschlands, z.B. in Bremen und im Ruhrgebiet)?

Lt. einem Fernsehbericht von Fakt nimmt die Türkei keine kriminellen Staatsangehörigen zurück. Diese können also nicht ausgewiesen werden. Was unternehmen Sie persönlich in dieser Sache als Innenminister, damit der Staat Recht und Ordnung wieder durchsetzen kann?

Berlin: http://mediathek.daserste.de/suche/10096790_libanesische-clans-terrorisieren-berlin?clipSearchFilter=allClips&s=Libanesische%20Clans%20terrorisieren%20Berlin&datumBis=&sendung=&datumVon

Bremen: http://www.youtube.com/watch?v=8fNVfg6WBwo

Ruhrgebiet: http://www.n24.de/news/newsitem_6211859.html

Wieso werden der Türkei bei diesem Verhalten wiederum großzügige Visaregelungen zugestanden?

http://www.sabah.de/de/visaerleichterungen-fur-turken.html

Dieses Problem der ausufernden Kriminalität durch zugewanderte Großfamilien gibt es aber nicht erst seit der Fakt-Sendung vom 10.4.2012. Das ist seit vielen Jahren bekannt, aber ein sichtbares Handeln der jeweiligen Bundesinnenminister und auch der Länderinnenminister findet nicht statt. Seitenweise finden Sie Medienberichte über diese Zustände.

http://www.google.de/search?q=Libanesische+Clans+&ie=utf-8&oe=utf-8&aq=t&rls=org.mozilla:de:official&client=firefox-a

Wann wird seitens der verantwortlichen Politiker, Polizei und Justiz endlich wirksam gehandelt?

Mit freundlichen Grüßen
Joachim Hahn

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Hahn,

vielen Dank für Ihre Anfragen über abgeordnetenwatch.
Die Problematik aus dem Umfeld kurdisch-libanesischer Großclans stammender deliktisch auffälliger Personen ist seit längerem bekannt. Es handelt sich hierbei überwiegend um Personen, die als Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon oder aus der Türkei, letztere oftmals unter erfolgreicher Verschleierung der türkischen Staatsangehörigkeit, eingewandert sind. Die kriminellen Aktivitäten dieser Personen, die teils OK-Bezüge – zum Beispiel im Bereich der Rauschgiftkriminalität – aufweisen, teils Ausfluss gescheiterter bzw. verweigerter Integration und gettoisierter Wohn- und Lebensverhältnisse sind, stellen seit Jahren ein Problem der betroffenen Länder dar. Auch wenn grundsätzlich im Rahmen der föderalen Kompetenzverteilung Polizei Ländersache ist, wird die diesbezügliche Lageentwicklung auch auf Bundesebene selbstverständlich aufmerksam verfolgt. Die Bekämpfung der Delinquenz von Angehörigen dieser Clans und der damit verbunden sozialen Probleme kann aber nur in den betroffenen Ländern beziehungsweise Kommunen selbst erfolgen. Sie weisen u. a. auf einen Fernsehbericht hin, wonach die Türkei keine kriminellen Staatsangehörigen zurücknehmen. Für den Vollzug der Rückführungen sind die Bundesländer zuständig. Entsprechende Einzelfälle werden u. a. im Rahmen der deutsch-türkischen Konsularkonsultationen thematisiert. Und desweiteren möchten Sie wissen, weshalb der Türkei großzügige Visaregelungen zugestanden wird. Der von Ihnen in Bezug genommene undatierte Artikel in der deutschen Online-Ausgabe der türkischen Tageszeitung „Sabah Avrupa“ weist einige Ungenauigkeiten auf. „Wichtige Visumgesetze“ können von der EU-Kommission nicht verabschiedet werden. Die Zuständigkeit für die EU-Rechtsetzung liegt beim Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament. Es wurden auch keine „großzügigen Visaregelungen“ für türkische Staatsangehörige beschlossen: Die genannten Mehrjahresvisa und Gebührenerleichterungen halten sich im Rahmen des bestehenden EU-Rechts, nämlich des Visakodexes vom 13. Juli 2009. Auch die Frist, binnen derer über den Visumantrag entschieden werden muss, und dass die Gründe einer Nichterteilung mitgeteilt werden müssen, sind bereits im Visakodex geregelt und betreffen Visaerteilungsverfahren im Allgemeinen. Bei den „Geschäftsleuten, Künstlern, Sportlern und Journalisten“ handelt es sich um eine (etwas ungenaue) Beschreibung der Fallgruppen, für die die Bundesregierung von einer Visabefreiung aufgrund des sogenannten Soysal-Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom Februar 2009 ausgeht. Der Europäische Gerichtshof hatte darin festgestellt, dass türkische LKW-Fahrer von der Visumpflicht befreit sind, die zur rechtmäßigen Erbringung von Dienstleistungen für ein in der Türkei ansässiges Unternehmen nach Deutschland einreisen wollen, sofern die Aufenthaltsdauer zwei Monate nicht übersteigt. Die Rechtsgrundsätze des Urteils gelten nach Auffassung der Bundesregierung auch für weitere Formen der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung durch türkische Staatsangehörige. Darunter fallen die Personengruppen der Monteure, teilweise Künstler, Wissenschaftler und Sportler, ohne dass insoweit eine ausdrückliche Regelung erfolgte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB

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