Frage an Hans-Peter Friedrich von Henrik E. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
unter dem Vorwand einer akuten Bedrohungslage unterstützen Sie den Aufbau einer umfassenden, verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung. Die gespeicherten Daten sollen nach neuesten Vorschlägen sowohl jeglichen Datenverkehr inkl. E-Mails und Seitenaufrufe als auch Telefonverkehr inkl. SMS umfassen. Begründet wird dies mit Notwendigkeiten zur Verbrechensbekämpfung.
Die von Ihnen geforderte Vorratsdatenspeicherung betrifft ausschließlich elektronische Kommunikationswege. Aber werden Verbrechen nicht auch auf "analogem" Weg, etwa durch heimliche Zusammentreffen oder insbesondere dem Postweg, der absolut mit dem Datenverkehr vergleichbar ist, vorbereitet und geplant?
Für eine konsequente Umsetzung muss also künftig auch der gesamte Postverkehr überwacht werden. Jeder Brief, jede Postkarte, jede Paketsendung muss mit Absender und Empfängerangabe, möglichst mit Gewicht, Versand- und Empfangsdatum und idealerweise mit Inhalten für eine Frist von 6 Monaten gespeichert werden. Ihre Forderungen betreffen - derzeit - jedoch nur den elektronischen Kommunikationsweg.
Bitte begründen Sie, warum die elektronische Kommunikation unter Berücksichtigung der vom BMI aufgeführten Gründe für die VDS nicht auch für analoge Kommunikation notwendig erscheint.
Ich kann Musik illegal aus dem Netz downloaden... oder raubmordkopierte Tonträger per Post durch die Republik senden. Ich kann Vorberreitungen für terroristische Anschläge auf Plattformen im Internet diskutieren... oder die selben Gedanken per Brief austauschen. Es besteht mit Ausnahme der Geschwindigkeit kein Unterschied im Datenaustausch.
Warum wird die VDS also nicht auch für die Post verlangt?
Wie begründen Sie einen Unterschied in der Bewertung des Postgeheimnisses zwischen E-Mail und Brief?
Ich freue mich über Ihre Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Henrik Eisele