Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
das BKA fahndet z. Zt. öffentlich u. a. im Fall Schwerer sexueller Missbrauch eines Säuglings.
Dieses schreckliche Verbrechen soll ca. 2005 verübt worden sein. Leider hat das BKA erst 2011 die Öffentlichkeit informiert.
In diesem tragischen Fall werden der Öffentlichkeit sowohl ein Stimmenmitschnitt des Täters sowie Fahndungsbilder des geschädigten weiblichen vermissten Opfers vorenthalten. Beide bisher unterlassene Fahndungsmaßnahmen könnten jedoch möglicherweise zur Klärung des Falles wesentlich beitragen.
Was tun Sie persönlich, um das BKA in der Aufklärung des Verbrechens zu unterstützen?
Mit freundlichen Grüßen
Markus Korte
Sehr geehrter Herr Korte,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gemäß § 131a der Strafprozessordnung kann bei Straftaten von besonders erheblicher Bedeutung eine Öffentlichkeitsfahndung erfolgen. Diese muss in der Regel durch eine Richterin bzw. einen Richter angeordnet werden. Bei dem von Ihnen in Bezug genommenen Fall einer Kindesmisshandlung wurde neben zahlreichen Identifizierungsversuchen im Rahmen der polizeilichen Ermittlungen darüber hinaus sowohl am 15.06.2011 als auch am 21.09.2011 Öffentlichkeitsfahndungen in der Sendung „Aktenzeichen XY…ungelöst“ des ZDF ausgestrahlt. Bislang gingen ca. 600 Hinweise zu möglichen Tätern, Opfern, Tatörtlichkeiten oder markanten Gegenständen ein. Die Ermittlungen dauern weiter an. Der im Internet eingerichtete Link zur Fahndung ist nach wie vor erreichbar. Ich kann Ihnen daher mitteilen, dass auf der Grundlage aller rechtlichen Möglichkeiten, unter Abwägung auch der Persönlichkeitsrechte des Opfers und unter Berücksichtigung kriminaltaktischer Notwendigkeiten die Ermittlungsaktivitäten hinsichtlich des Opfers und des Täters weiter intensiv vorangetrieben werden, um in der Folge das Opfer zu schützen und den Täter zu überführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern