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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Klaus-Dieter K. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Klaus-Dieter K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

was veranlasst Sie so mit Ihren / unseren Bundestagsabgeordneten der Linken umzugehen?
Ich finde es für Ihre Partei nicht hilfreich !
Sehen Sie sich mal die Liste ehemaliger NSDAP-Mitglieder , die nach 1945 in demokratischen Parteien politisch tätig waren.
Es stände Ihnen gut einen gelassenen Umgang zu üben.

Mit freundlichen Grüssen ,
Klaus- Dieter Kaehne

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Kaehne,

auf Ihre Eingabe vom 25. Januar 2012 als Besucher der Seite „Abgeordnetenwatch“ darf ich wie folgt antworten:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) beobachtet gemäß seinem gesetzlichen Auftrag Organisationen und Vereinigungen, aber auch Parteien, sofern Anhaltspunkte den Verdacht begründen, dass diese Bestrebungen verfolgen, die gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet sind. Dies ist bei der Partei „DIE LINKE. der Fall.

DIE LINKE bietet nach wie vor ein ambivalentes Erscheinungsbild. Einerseits setzt sie in der Öffentlichkeit darauf, als reformorientierte „linke Kraft“ wahrgenommen zu werden. Andererseits akzeptiert und fördert DIE LINKE. in ihren Reihen offen-extremistische Zusammenschlüsse (wie z. B. die Kommunistische Plattform), lässt eine hinreichend deutliche Abgrenzung gegenüber linksextremistischer Gewalt vermissen und unterstützt ausländische Guerillaorganisationen , wie beispielsweise die PKK. All dies macht eine Beobachtung der Partei DIE LINKE. nicht nur rechtlich möglich, sondern zwingend erforderlich.

Dies wurde so auch vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6 C 22.09) im Juli 2010 bestätigt. Dabei hat das Gericht klargestellt, dass auch Abgeordnete nicht per se aus der Beobachtung ausgenommen sind.

Das parlamentarische Mandat und der geschützte Rechtsstatus von Abgeordneten sind im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung angemessen zu berücksichtigen und in die Abwägung mit einzubeziehen. Die Beobachtungspraxis des BfV trägt dem Rechnung.

Der persönlich-private und der parlamentarische Kernbereich (z. B das Abstimmungsverhalten im Bundestag) der Abgeordneten sind dabei von der Beobachtung ausgenommen. Auch verzichtet der Bund gegenüber der Partei DIE LINKE. und deren Mitglieder in Gänze auf den Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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