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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Marco H. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Hr. Dr. Friedrich,

bestürzend habe ich den Bericht des ChaosComputerClubs gelesen, wonach der ingesetzte Bundestorjaner gravierende Sicherheitslücken habe ( http://ccc.de/de/updates/2011/staatstrojaner )
Außerdem soll der Server wo die Daten hinlaufen ein gemieteter Server in den USA sein. Also werden geheime Daten der Bevölkerung in die USA weitergegeben. Auch wurde damals gesagt das jeder Quellen-TKÜ individuell progammiert werden würde. Der CCC hat aber in allen vorliegenden Trojanern den selben Schlüssel vorgefunden. We kann das sein? Die Sicherheitsmängel tun ihr übriges. Meine Fragen:

1. Ist es der Regierung egal, das die PC`s der Bürger nach dem "Besuch" der Quellen-TKÜ für jedermann offen da stehen? Auf den Computern kann dann gespeichert und gelöscht werden und der Besitzer wird dann kriminalisiert. Ist das eine Möglichkeit unliebsame Bürger "loszuwerden"?

Zitat CCC:"Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird."

2. Wenn der Server wo die Daten hinlaufen in den USA steht; muß dann eine evtl. Klage der Bürger in die USA gehen?

3. Ist für Sie das Internet ein Rechtsfreier Raum wo Regierungen & Politiker mit den Bürgern machen können was sie wollen ohne sich an Gesetze halten zu müssen?

4. Welche Projekte haben bzw. planen Sie weiterhin um den Bürgern zu schaden?

5. Was halten Sie eigentlich von der Piratenpartei?

Vielen Dank

Marco Heinemann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Heinemann,

bei dem vom CCC untersuchten Programm handelt es sich nicht um den sogenannten „Bundestrojaner“. Ein Programm, welches die vom CCC aufgezeigten Funktionen aufweist, wurde von den Behörden des BMI nicht eingesetzt.

Die von den BMI-Behörden eingesetzte Software erfüllt
• alle gesetzlichen Vorgaben,
• die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie
• die Vorgaben des anordnenden Richters bzw. der G10-Komission.

Insbesondere werden die erhobenen Daten nur in Deutschland gespeichert und steht jedem Betroffenen der ganz normale Rechtsweg in Deutschland gegen die Maßnahmen offen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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