Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
es ist bekannt geworden, dass der sog. "Bundestrojaner" nicht nur zur Telekommunikationsüberwachung benutzt werden kann, sondern - entgegen den Vorgaben des Verfassungsgerichts - die völlige Kontrolle über den Zielrechner ermöglicht, also das Auslesen oder Aufspielen beliebiger Daten.
http://www.faz.net/aktuell/chaos-computer-club-der-deutsche-staatstrojaner-wurde-geknackt-11486538.html
Werden dadurch die durch die TKÜ gewonnenen "Beweise" wertlos?
Setzen Sie sich dafür ein, dass die staatlichen Behörden die Verfassung einhalten?
Werden Sie dem Verdacht nachgehen, dass hier das Grundgesetz verletzt wurde?
Werden ggf. die Verantwortlichen strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Schwarz,
bei dem vom CCC untersuchten Programm handelt es sich nicht um den sogenannten „Bundestrojaner“. Ein Programm, welches die vom CCC aufgezeigten Funktionen aufweist, wurde von den Behörden des BMI nicht eingesetzt.
Die von den BMI-Behörden eingesetzte Software erfüllt
• alle gesetzlichen Vorgaben,
• die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sowie
• die Vorgaben des anordnenden Richters bzw. der G10-Komission.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern