Frage an Hans-Peter Friedrich von Alexander D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Friedrich,
Das Wahlgeheimnis ist eines der größten Errungenschaften der westlichen Demokratie.
Wikipedia sagt dazu:
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Das Wahlgeheimnis schützt den Wähler bei einer geheimen Wahl davor, dass seine Wahlentscheidung beobachtet wird oder nachträglich rekonstruiert werden kann. Die Sicherung des Wahlgeheimnisses ist einer der Wahlrechtsgrundsätze einer Demokratie. Ziel ist es die Einschüchterung von Wählern und den Verkauf von Stimmen zu erschweren.
Um sicherzustellen, dass bei Scheinwahlen das “richtige” Ergebnis entsteht, sind diese im Regelfall nicht geheim. So war das Wahlgeheimnis bei den “Wahlen” zur Volkskammer in der DDR faktisch öffentlich. Zwar bestand die theoretische Möglichkeit, den Stimmzettel geheim auszufüllen und gegen die Einheitliste zu stimmen. Jedoch wurde dieses Stimmverhalten registriert und der Wähler musste Repressalien erwarten. Die weitaus überwiegende Zahl der Stimmen wurde daher offen abgegeben. Im Volksmund sprach man daher davon, man gehe “Zettel falten”, wenn man zur Wahl ging.
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Nun hat die CDU/CSU Bundestagsfraktion gestern einen Positionspapier mit dem Titel “Die Freiheit des Internet sichern und erhalten” verabschiedet, in dem es u.a. heißt:
"Eine anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess ist abzulehnen."
Ich bin sprachlos und frage mich: Will die CDU/CSU geheime Wahlen in Deutschland abschaffen? Wieso lehnt die CDU/CSU eines der wichtigsten Grundsätze der Demokratie ab? Will sie eine Diktatur nach Vorbild der DDR in Deutschland wieder einrichten? Oder will diese Partei “lediglich” die freie Meinungsbildung und politische Willensbildung unterbinden?
Wenn dies der Fall ist, so wäre das ein Fall für den Verfassungsschutz.
Ich bitte Sie deswegen um eine UMGEHENDE und UMFASSENDE Erklärung zu diesem Sachverhalts.
Mit freundlichen Grüßen,
Alexander Double
Sehr geehrter Herr Double,
vielen Dank für Ihre Email vom 21. September 2011 zum Positionspapier „Die Freiheit des Internet Sichern und erhalten“ der Arbeitsgruppe Innen der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag.
Zu meinem Bedauern verbinden Sie zwei Dinge in Ihrem Schreiben, welche nicht zusammengehören, nämlich das Zitat aus dem Positionspapier über die anonyme Teilhabe am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess im Internet mit dem Verfassungsgebot der geheimen Wahl.
Wie sich schon aus dem Deckblatt des Positionspapiers ergibt, betrifft es ausschließlich das Internet und nicht den Bereich der Wahlen, die ja bekanntermaßen nicht per Internet erfolgen (wo sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik wohl kaum geheim stattfinden könnten). Zudem fordert das Positionspapier auf Seite 2 ausdrücklich, dass unsere Rechtsordnung in geeigneter Weise auch im Internet durchgesetzt werden muss. Hierzu zählen alle Grundrechte und grundrechtsähnlichen Rechte.
Darüber hinaus befasst sich das Positionspapier mit Risiken und Gefahren im Internet, die zweifelsohne bestehen, und bemüht sich, einen Weg zu aufzuweisen, in welchem die Freiheit des Internets und auch die mit seiner Hilfe stattfindende Willensbildung in politischen Fragen gewahrt werden kann.
Im Übrigen finden Wahlen in Deutschland zwar geheim aber nicht anonym statt. Zum Nachweis des Wahlrechts muss schließlich jeder Wahlberechtigte seine Identität nachweisen, lediglich die Stimmabgabe erfolgt- was den Inhalt angeht - geheim.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern