Frage an Hans-Peter Friedrich von Hans M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Hans Peter Friedrich,
Unter welchen Umstaenden wird die EUROGENDFOR innerhalb der Bundesrepublik eingesetzt werden?
Auf welcher rechtlichen Grundlage wird dieses, wenn erfolgt, ermoeglicht?
Wird die Bundesrepublik bei einer zukuenftigen Eigenbeteiligung an der EUROGENDFOR selber ein Personalkontingent bereitstellen, und wie groß wird dessen Mannstaerke sein?
Ich bedanke mich fuer Ihre Antworten.
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 3. September 2011, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte: Sie fragen, unter welchen Umständen die EUROGENDFOR innerhalb der Bundesrepublik eingesetzt und auf welcher rechtlichen Grundlage dieses, wenn erfolgt, ermöglicht werden wird.
Soweit bekannt, ist die EUROGENDFOR für Einsätze in Krisenregionen unter internationalem Mandat vorgesehen. Ein Einsatz in Deutschland ist nicht vorgesehen.
Zudem möchten Sie wissen, ob die Bundesrepublik bei einer zukünftigen Eigenbeteiligung an der EUROGENDFOR selber ein Personalkontingent bereitstellen wird und wie groß dessen Mannstärke sein wird .
Die Statuten der EUROGENDFOR-Mitgliedstaaten sehen für eine Beteiligung u.a. einen militärischen Status für beteiligte Polizeikräfte vor. Deutschland verfügt nicht über derartige Polizeikräfte, deswegen ist eine Beteiligung der deutschen Polizei nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern