Frage an Hans-Peter Friedrich von Andreas A. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
nicht zuletzt, weil unsre Hockey Nationalmannschaft letzte Woche äußerst erfolgreich (Damen Vizeeuropameister und Herren Europameister) die EM im eigenen Land bestritten hat, möchte ich mir ein Trikot kaufen.
Leider sagen mir alle Händler, dass sie das nicht verkaufen dürfen, weil man mit dem Bundesadler nicht werben darf.
Auf Nachfragen, warum dann die (Fan-)Trikots z.B. der Fußballnationalmannschaft den Adler dennoch haben, bekam ich als Antwort, dass der Verband größer wäre und die Lizenzen anders verteilt wären.
Wie darf ich das verstehen?
Muss der DHB einen Betrag X an den Staat bezahlen, um auf den (Fan-)Trikots einen Adler zu haben?
Sollte es nicht eher so sein, dass man die kleinen und weniger populären Sportarten und Verbände fördert, statt sie auch noch zu behindern? Immerhin ist Hockey die erfolgreichste deutsche Teamsportart!
Eines ist sicher: Ein Replika-Trikot werde ich mir nicht kaufen. (Und so denken mit Sicherheit viele andre Interessierte auch.)
Verlieren also der DHB, Adidas und die Händler Geld, weil das BMI darauf besteht, dass der DHB eine Lizenz kauft?
Vielen Dank für eine Antwort
Sehr geehrter Herr Aufmuth,
für Ihre Anfrage vom 31. August 2011 danke ich Ihnen.
Es entspricht der Tatsache, dass Trikots der Hockey-Nationalmannschaft (aber auch anderer Mitgliedsverbände des Deutschen Olympischen Sportbundes), die als Fan-Artikel verkauft werden, nicht den Bundesadler tragen dürfen. Hinsichtlich der Verwendung der Hoheitszeichen des Bundes im Sport ist die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium des Innern (BMI) und dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) über die Verwendung der Bundessymbole im Sport vom 13.09.2006 maßgebend. Für Merchandising, insbesondere Fan-Artikel, dürfen die Hoheitszeichen nicht verwendet werden ( Nr. 4 der Vereinbarung vom 13. 09.2006 ). Das Bundesverwaltungsamt in Köln (BVA) ist im Auftrag des BMI zuständig für die Genehmigungsverfahren.
Bundesadler und Bundeswappen sind als Hoheitszeichen des Bundes besonders geschützt und stehen grundsätzlich nur den Bundesbehörden und amtlichen Zwecken zur Verfügung. Die Verwendung und Abbildung des Bundesadlers und Bundeswappens wird nicht amtlichen Stellen (Vereine, Verbände, Private, Betriebe) nur ausnahmsweise gestattet, und zwar dann, wenn ein Bundesinteresse gegeben ist bzw. ein amtlicher Zusammenhang angenommen werden kann (z. B. Vorhaben wird vom Bund unterstützt, finanzielle Beteiligung des Bundes). Es ist jedoch nicht so, dass die dem DOSB angeschlossenen Sportverbände an den Bund Entgelte oder „Lizenzgebühren“ für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers auf den Trikots der jeweiligen Nationalmannschaft zahlen müssen. Die Genehmigung erfolgt, wenn ein Interesse des Bundes besteht, dass das Bundeswappen oder der Bundesadler von den Nationalmannschaften getragen wird. Diese besteht aber nur, wenn ein Sportler im Rahmen der Nationalmannschaft „für Deutschland“ spielt. Diese Genehmigungspraxis ist insbesondere zum Schutz der Hoheitszeichen des Bundes vor einer Entwertung erforderlich .
Bei dem Adler auf den Trikots der Fußball-Nationalmannschaft handelt es sich nicht um den Bundesadler, sondern um einen besonderen Adler des Deutschen Fußballbundes (Logo-Charakter), der insofern nicht der Genehmigung bedarf. Der DFB-Adler wird von der Vereinbarung vom 13. 09.2006 zwischen DOSB und BMI nicht erfasst. Dieser DFB-Adler kann deshalb auch vom DFB für Merchandising verwendet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern