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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Julian B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Julian B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

Sie betonen immer wieder, dass sich Ihre "jüngsten Äußerungen [...] auf Blogs" bezögen. Das mag so sein, allerdings sollten Sie als Jurist wissen, dass es in Deutschland bereits eine so genannte Impressumspflicht gibt, die mit nur sehr wenigen Ausnahmen auch für Blogs gilt. Ein Blog-Betreiber hat seine(n) vollständigen Namen und Adresse anzugeben. Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Bußgeld von bis 50.000€ bestraft werden.

"Gesetzlos" oder rechtsfrei ist das Internet ebenso wenig. Straftaten werden im Internet genauso verfolgt wie im echten Leben auch.

Was sagen Sie dazu? Ich würde mich sehr auf eine Antwort von Ihnen freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Julian Breiteneicher

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Breiteneicher,

vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihren Hinweis auf die Impressumspflicht nach deutschem Recht (§ 5 Telemediengesetz bzw. § 55 des Staatsvertrags über Rundfunk und Telemedien). Zu Recht wenden Sie ein, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Selbstverständlich gelten Gesetze online wie offline. Ich wende mich deshalb auch gegen jede Form von pauschaler Schwarzmalerei.

Hinsichtlich der Rechtsdurchsetzung wirft das Internet jedoch an einigen Stellen tatsächlich spezifische Fragen auf, die meist aus seiner grenz- und rechtsordnungsüberschreitenden Dimension resultieren. So kann beispielsweise die deutsche Impressumspflicht für Blogger in bestimmten Konstellationen umgangen und ein Zugriff durch unsere Rechtsordnung zumindest erschwert werden. Hier gilt es, gemeinsam mit unseren europäischen Partnern im Rahmen europäischer Rechtssetzung sowie multilateraler Abkommen Lösungen zu finden.

Dass entsprechende Mindestangaben zur Identität eines Bloggers den freien Meinungsaustausch und demokratischen Diskurs nicht behindern, sondern im Gegenteil, seine Transparenz erhöhen, wird durch die in Deutschland bestehende Impressumspflicht in der Praxis bereits belegt. Umso verwunderlicher war für mich die ein oder andere Reaktion auf meine Äußerungen, die sich im Nachgang zur schrecklichen Tragödie von Oslo und Utoya auf den Blog von „Fjordman“ bezogen, der offenbar gerade keiner entsprechenden Impressumspflicht unterlag.

Die Attentate von Norwegen im Juli dieses Jahres sowie der tödliche Anschlag auf US-Soldaten im März dieses Jahres zeigen, wie schnell sich Einzeltäter im Internet abseits jeder sozialen Kontrolle radikalisieren können. Auch vor diesem Hintergrund bin ich der Ansicht, dass bei Blogs die Flucht in die Anonymität durch das Ausnutzen unterschiedlicher Rechtsordnungen nicht mehr möglich sein sollte. Dieser internationale Aspekt meiner Forderung ging im anschließenden Presseecho leider ein Stück weit verloren, sodass ich Ihnen sehr dankbar bin für Ihre Nachfrage.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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