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Hans-Peter Friedrich
CSU
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Frage von Fabrizio M. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Fabrizio M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Innenminister Friedrich!

Sie verwenden den Attentäter von Oslo und radikale Blogger als Argument, um die Anonymität im Internet abzuschaffen.

Ihr Kollege Alexander Dobrindt möchte die Partei "Die Linke" verbieten und spricht sich gegen ein Verbot der NPD aus.

Zeitgleich mit diesen Forderungen erscheint die Meldung, dass Anonymous das rechtsradikale Netzwerk "Blood and Honour" gehackt und sensible Daten veröffentlicht hat.

Es entsteht der Eindruck, dass es der CSU nicht um die Bekämpfung rechtsradikaler Ansichten geht, sondern dass diese vielmehr durch seiten der CSU gefördert werden.

Inwiefern können Sie den Vorwurf entkräften?

Mit solidarischen Grüßen,

Fabrizio Meszaros

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Meszaros,

haben Sie vielen Dank für die E-Mail.

Bundesinnenminister Dr. Friedrich hat mehrfach - u.a. auf dem Kirchentag in Dresden - betont, dass er keine gesetzliche Pflicht will, sich ständig und überall im Netz ausweisen zu müssen. Selbstverständlich muss weiterhin die Möglichkeit bestehen, Pseudonyme zu verwenden. Gerade für Internet-Angebote der Seelsorge und Beratungsstellen ist dies unverzichtbar.

Die Frage nach der Anonymität im Internet hat jedoch viele Facetten und lässt sich nicht mit einem klaren Ja oder Nein, Schwarz oder Weiß beantworten.

Die jüngsten Äußerungen des Bundesinnenministers bezogen sich auf Blogs, in denen Menschen unter Pseudonymen radikale politische Ansichten verbreiten. Sie bilden Fassaden, hinter die niemand schauen soll. Sie entziehen sich damit der demokratischen Streitkultur. Das mag ihr gutes Recht sein, aber es ist letztlich feige.

Dem Bundesinnenminister geht es darum, dass gerade diejenigen, die mit ihren politischen Radikalthesen am lautesten prahlen,sich nicht hinter einer Maske verstecken, sondern mit offenem Visier streiten. In einer Demokratie können und müssen wir uns das leisten.

Herr Dr. Friedrich strebt kein erneutes NPD-Verbotsverfahren an weil ein erneutes NPD-Verbotsverfahren angesichts der hohen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht im gescheiterten Verfahren 2003 erhoben hat, mit einem zu hohen Risiko des erneuten Scheiterns behaftet ist. Ein erneutes Scheitern würde der NPD, die derzeit ohnehin mit schwindendem Wählerzuspruch, finanziellen Schwierigkeiten und einem Bedeutungsverlust konfrontiert ist, eine aus Sicht aller Demokraten unerwünschte Argumentationshilfe geben. Statt dessen wird die politische Auseinandersetzung mit der NPD und dem Rechtsextremismus unvermittelt fortgeführt. Unabhängig davon wird das Bundesministerium des Innern seine Expertise selbstverständlich in ergebnisoffene Bund-Länder-Arbeitsgruppen einbringen.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Michael Karl

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