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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Otto B. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Otto B. bezüglich Recht

Warum werden Jäger Sportschützen und Waffensammler für Vergehen ab 60 Tagessätzen doppelt bestraft. Es gibt bestimmt Straftaten bei denen ein Waffenentzug gerechtfertigt wäre. Dieser Umstand müsste mal überdacht werden! Einem Fischer wird auch nicht der Fischereischein abgenommen ab 60 Tagessätzen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Brem,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 4.7.2011 zum Thema "Inneres und Justiz".

Das Waffengesetz regelt den Umgang mit Waffen und Munition durch Privatpersonen. Dieser Umgang kann aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht schrankenlos sein. Mit der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis (z. B. Waffenbesitzkarte) wird dem Erlaubnisinhaber ein staatlicher Vorschuss an Vertrauen gewährt, dass er mit Waffen und Munition rechtstreu und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird. Dieses Vertrauen in seine Zuverlässigkeit wird nach § 5 Absatz 2 Waffengesetz „in der Regel“ zerstört, wenn eine Verurteilung wegen der in Nummer 1 genannten Straftaten u. a. zu mindestens 60 Tagessätzen erfolgt. Bei diesen Verurteilungen, die nur im Regelfall und nicht - wie in den Fällen des § 5 Absatz 1 Waffengesetz - absolut zur Unzuverlässigkeit führen, ist in jedem Einzelfall durch die Behörde zu prüfen, ob besondere Umstände ausnahmsweise den Schluss auf die Zuverlässigkeit zulassen. Die derzeit in der Abstimmung befindliche Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) stellt dazu klar, dass in Fällen, die keinen Waffen-, Gewalt- oder Trunkenheitsbezug haben (z. B. bei bloßen Vermögens- oder Abgabedelikten) besonders genau geprüft werden soll, ob ein Regel- oder Ausnahmefall vorliegt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern

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