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Frage von Benedikt K. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Benedikt K. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

nach den mir bekannten, öffentlich zugänglichen Quellen z. B. in Form der Polizeilichen Kriminalstatistik des BKA sinkt die Gewalt- bzw. Schusswaffenkriminalität seit Jahren. Zur Deliktrelevanz legal besessener, erlaubnispflichtiger Schusswaffen liegen aber meines Wissens keine aktuellen Zahlen vor bzw. werden unter Verschluss gehalten.

Nun lese ich im "Weser-Kurier" zum Fortgang der rot-grünen Koalitionsverhandlungen in Bremen
:
Quelle: http://www.weser-kurier.de/Artikel/Bremen/Politik/Wahl/394841/Polizei-spaltet-SPD-und-Gruene.html

"Da großkalibrige Waffen bei der Kriminalitätsentwicklung eine Rolle spielen, will Rot-Grün in den kommenden vier Jahren auf Bundesebene deren Verbot anstreben."

In diesem Kontext meine Fragen:

1. Spielen großkalibrige, legal besessene Schusswaffen in der Kriminalitätsentwicklung tatsächlich eine derartige Rolle, dass aus Ihrer Sicht bzw. aus der Ihres Ministeriums ein Verbot gerechtfertigt wäre?

2. Können Sie Quellen nennen, über die sich der interessierte Bürger selbst über die Deliktrelevanz von legals besessenen, großkalibrigen Schusswaffen informieren kann oder können Sie entsprechende Zahlen nennen?

3. Falls nein, warum werden diese Zahlen unter Verschluss gehalten?

Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Krainz

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