Frage an Hans-Peter Friedrich von Gilbert R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr. Dr. Friedrich,
Ich hatte gerade Bilder aus Spanien gesehen wie die dortige Polizei Protestlager gewaltsam auflöst, konkret z.B. dieses Video http://www.youtube.com/watch?v=Geg_6Xoy04s
Dabei empfinde ich ein deutliches unbehagen.
Ich möchte mit ihnen über Gewalt von Polzisten gegenüber demonstrierenden Bürgern sprechen, weil ich selbst befürchte auf einer Demonstration in Deutschland auch einmal Opfer werden zu können, aber auch mein Recht zu Demonstrieren ausüben möchte.
Meine Frage an Sie als Innenminister und damit sozusagen oberster Schützer des Einzelnen vor Gewalt lautet: Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland für Betroffene im Nachhinein eine polizeiliche Gewaltmaßnahme auf einer Demonstration prüfen oder gar ahnden zu lassen? Und wie aussichtsreich sind diese Möglichkeiten ihrer Meinung nach?
Ich meine dabei nicht Widerstand gegen die Gewalt eines Polizesten auszuüben, sondern ich meine eine juristische oder verwaltungstechnische Prüfung und die Konsequenzen daraus, die man einleiten kann, wenn man der Meinung ist, man wurde ungerecht, unverhältnissmäßig oder unrechtmäßig behandelt. Welchen Schutz, welche Mittel und welche Unterstützung hat man?
Und wie soll ich mich auf einer Demonstration verhalten, wenn ich Zeuge von unverhältnismäßiger Gewalt von einem Polizisten werde? Oder wenn ein blutender Mensch vor einer Polizeikette einfach nicht von den Polizisten beachtet oder weggestoßen wird?
Ich bin gespannt auf ihre Einschätzung und ihren Rat.
Sehr geehrter Herr Röhrbein,
vielen Dank für Ihre Anfrage über „abgeordnetenwatch“ zum Thema „Inneres und Justiz“, die ich Ihnen gerne wie folgt beantworte:
*Welche Möglichkeiten gibt es in Deutschland für Betroffene im Nachhinein eine polizeiliche Gewaltmaßnahme auf einer Demonstration prüfen oder gar ahnden zu lassen? Und wie aussichtsreich sind diese Möglichkeiten ihrer Meinung nach?*
Um nachträglich festzustellen, ob eine polizeiliche Maßnahme rechtswidrig war, kann der Betroffene Fortsetzungsfestellungsklage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Diese Klageform ist zulässig, wenn er ein besonderes Interesse hat, die Rechtswidrigkeit des bereits erledigten Polizeiverwaltungsaktes feststellen zu lassen, so z. B. zur Vorbereitung eines Amtshaftungsprozesses, bei Wiederholungsgefahr oder zur Rehabilitation insbesondere bei besonders schweren Grundrechtseingriffen. Daneben besteht auf strafrechtlicher Ebene die Möglichkeit, die Straftat eines Polizisten bei der Polizei, bei einer Staatsanwaltschaft oder den Amtsgerichten anzuzeigen. Bei einem sog. Anfangsverdacht sind die Strafverfolgungsbehörden wegen des Legalitätsprinzips verpflichtet, der Anzeige nachzugehen und den Sachverhalt so weit wie möglich aufzuklären. Schließlich besteht außergerichtlich die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Sie ist formlos an den Vorgesetzten des Amtsträgers oder an die Dienstaufsichtsbehörde zu richten.
Die aufgezeigten Maßnahmen haben dann Aussicht auf Erfolg, wenn die
angegriffene polizeiliche Maßnahme tatsächlich rechtswidrig ist.
*Und wie soll ich mich auf einer Demonstration verhalten, wenn ich
Zeuge von unverhältnismäßiger Gewalt von einem Polizisten werde? Oder
wenn ein blutender Mensch vor einer Polizeikette einfach nicht von den
Polizisten beachtet oder weggestoßen wird?*
Erbitten Sie die Dienstnummer des Polizisten oder notieren Sie sich -
falls ein Namensschild getragen wird - dessen Namen. Daneben können Sie
sich dem Betroffenen gegenüber als möglicher Zeuge zur Verfügung stellen.
Hinsichtlich eines verletzten Menschen sollten Sie einen anwesenden
Polizisten um Hilfe bitten oder den Rettungsdienst verständigen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB