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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Wolfgang S. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang S. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,

was müsste passieren, damit Sie die Terrorgefahr in Deutschland als so gering einstufen würden, dass Sie eine Vorratsdatenspeicherung nicht für nötig halten würden?

Mit freundlichen Grüßen,

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schwarz,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Speicherung von Verkehrsdaten in der Telekommunikation ist nicht nur ein wichtiges Mittel zur Bekämpfung terroristischer Gefahren; sie wird ebenso zur Strafverfolgung in anderen Kriminalitätsfeldern benötigt. Beispielsweise werden die einem Computer zu einer bestimmten Zeit zugewiesenen IP-Adressen regelmäßig für die Verfolgung von Warenbetrug im Internet, Straftaten im Zusammenhang mit Online-Banking und der Verbreitung von Kinderpornographie im Internet benötigt.
Wichtige Anhaltspunkte in Mordfällen geben regelmäßig Standortdaten von Mobiltelefonen und die Telefonverbindungsdaten des Opfers.
Wir brauchen also eine Pflicht zur Speicherung von TK-Verkehrsdaten, um in einer immer stärker vernetzten Welt auch weiterhin erfolgreiche Strafverfolgung zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundsminister des Innern

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