Frage an Hans-Peter Friedrich von Alexandra S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
ich mache es "kurz": Wie kann es sein, daß auch diese Schläger vom U-Bahnhof Friedrichstraße wieder auf freiem Fuß sind ?
Wie lange soll es mit der Kuscheljustiz noch weitergehen ? Sehen Sie hier nicht auch eine Verhöhnung des Opfers / der Opfer ? Ganz ehrlich: Muss es erst einen Angehörigen eines Richters treffen um zu sehen, wie Justiz auch funktionieren kann ?
Weshalb werden Taten erst etwas schmerzlicher geahndet wenn ein Täter zum x.ten Mal (x aus der Menge der ganzrationalen Zahlen) straffällig wird ?
Weshalb greifen so wenige Menschen in ein Geschen ein, welches sie beobachten ? Weil sie Angst haben und ggf. gar selbst in die Schußlinie geraten - und hier meine ich nicht zwingend in die Schußlinie des Täters. Ich selbst würde hier sicherlich nicht mehr über die Verhältnismäßigkeit nachdenken mit der ich mich zur Wehr setze (sofern möglich).
Mit "unserer" Art und Weise mit Straftätern umzugehen, muß sich keiner wundern, wenn Passanten wegsehen, oder aber der ein oder andere friedliebende im Falle eines Falles zu drastischen Mitteln greift, weil die Täter eh nicht sehr viel zu erwarten haben.
Schon mal darüber nachgedacht ? Gibt es eine Chance, hier mal einen für das friedliebende Volk verträglichen Konsens zu schaffen ?
Mit freundlichen Grüßen und gespannt auf eine Erklärung,
Alexandra Schamberger
Sehr geehrte Frau Schamberger,
vielen Dank für Ihre Frage vom 25. April 2011.
Die von Ihnen angesprochene Gewalttat auf dem Berliner U-Bahnhof Friedrichstraße am 23. April 2011, bei der nach hiesiger Kenntnis zwei 18-jährige Tatverdächtige einen 29-jährigen Geschädigten schwer verletzt haben, macht hinsichtlich der Brutalität des bekannt gewordenen Tatgeschehens und gerade auch im Hinblick auf das Alter der Tatverdächtigen äußerst betroffen.
Allerdings sind auf Bundesebene keine weiteren Einzelheiten zu dieser Gewalttat bekannt, da die Zuständigkeiten für die Aufklärung und gerichtliche Aufarbeitung einer derartigen Straftat aufgrund der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland bei der Berliner Polizei bzw. Justiz liegen.
Soweit hier bekannt, ist in diesem Fall durch den zuständigen Richter gegen den mutmaßlichen Haupttäter Haftbefehl wegen versuchten Totschlags erlassen worden, der unter Auflagen zunächst außer Vollzug gesetzt worden sein soll. Diese Entscheidung, die aufgrund unserer verfassungsmäßigen Ordnung in die unabhängige Entscheidung der Gerichte fällt, hat allerdings nur die Frage der Untersuchungshaft bis zum eigentlichen strafgerichtlichen Hauptverfahren zum Gegenstand und ist nicht mit einer vermeintlichen Vorentscheidung oder der endgültigen Strafzumessung durch das zuständige Gericht zu verwechseln. Welche konkreten Gründe den zuständigen Richter in diesem Fall bewogen haben, den Haftbefehl außer Vollzug zu setzen, ist allein von der unabhängigen Justiz zu beurteilen und verantworten.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um Ihr Verständnis, dass sich die seitens der Berliner Justiz in diesem Fall ergriffenen Maßnahmen einer hiesigen Beurteilung vollständig entziehen. Die strafrechtliche Aufarbeitung dieser Tat und die hieraus abzuleitende Strafzumessung obliegt allein dem zuständigen Gericht.
Mit freundlichen
Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern