Frage an Hans-Peter Friedrich von Dirk R. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
in Deutschland existieren unterschiedlichste Behörden und Institutionen, welche sich sowohl in Ihren Aufgaben, der Ausstattung, als auch der fachlichen Ausbildung der Beamten sicherlich in gewissem Maße unterscheiden.
Könnte es von Vorteil sein, etwas mehr Transparenz zum Bürger aufzubauen, um deren tägliches Dienstgeschäft dem Bürger besser zu vermittlen, die Zusammenarbeit zwischen den Beamten und dem Bürger herauszustellen, auch gerade mit blick auf die Tatsache, das nur wenn das Vertauen zwischen Bürger und Beamten gegeben ist, eine effiziente Strafverfolgung durchgeführt werden kann ?
Besteht ein Bedarf der Aufarbeitung mit Blick auf die deutsche Geschichte zwischen 1956-1989, um das Vertrauensverhältnis auch gerade für die 20 Millionen neuen Bundesbürger zu verbessern ? Hier waren es sicherlich gerade die Methoden der Stasi, welche gerade wegen Ihrer Vorgehensweise nachhaltig im Gedächtnis geblieben sind.
Ein Beamter den man nicht sieht, kann man auch nicht nach seinem Ausweis fragen.
Sollte man gerade mit Bezug auf Abhörmaßnahmen gemäß §100 StPO-§100e StPO und BKA-Gesetz darüber nachdenken, den Bürger immer über den Abschluß einer Maßnahme zu informieren, egal ob er es auch auf anderem Weg erfahren haben könnte ?
Mit freundlichem Gruß
Rohpeter Dirk
Sehr geehrter Herr Rohpeter,
vielen Dank für Ihre Frage vom 23. April 2011.
Wie Sie halte ich Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verwaltungshandeln für eine wesentliche Grundlage im Verhältnis von Bürger und Staat. Dies gilt nicht nur für die Strafverfolgung, sondern gehört zum Kernbestand unseres Rechtsstaats.
Nicht zuletzt um den Servicecharakter von Verwaltungshandeln zu unterstreichen, versuchen wir den Zugang zu Behörden in verschiedenen Projekten wie. Z.B. mit einer einheitlichen Behördennummer (-115) oder im Rahmen von E-Government zu erleichtern und so zu einem vertrauensvollen und unkomplizierten Umgang beizutragen.
Was die deutsche Geschichte im Hinblick auf die Stasi und ihre Methoden anbelangt, stimme ich Ihnen ebenfalls zu, dass es weiterhin Aufarbeitungsbedarf gibt. Die immer noch eingehenden Anfragen auf Akteneinsicht bei der Stasi-Unterlagen-Behörde zeigen dies deutlich.
Auch Ihr Anliegen, dass es bei verdeckten Maßnahmen zur Strafverfolgungs- bzw. Gefahrenabwehr Benachrichtigungspflichten geben muss, ist nahvollziehbar und berechtigt. Der Gesetzgeber hat dies erkannt und entsprechend gehandelt. Sowohl im BKAG als auch in der StPO ist daher vorgesehen, dass die Betroffenen von der Maßnahme grundsätzlich unterrichtet werden müssen. So enthält jede Rechtsgrundlage für eine Eingriffsmaßnahme zugleich Vorschriften, die die nachträgliche Benachrichtigung regeln. Die konkrete Ausgestaltung der Benachrichtigungspflicht ist speziell auf die jeweilige Maßnahme und den jeweiligen Grundrechtseingriff zugeschnitten. Damit wird den verfassungsrechtlichen Vorgaben, insbesondere den Grundrechten der Betroffenen, Rechnung getragen und zugleich eine effiziente Strafverfolgung ermöglicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB
Bundesminister des Innern