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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Valentin D. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Valentin D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Friedrich,

ich habe eine sehr konkrete Frage bezüglich der heutigen aktuellen Stunde im Bundestag zu der Plagiats-Affäre von Bundesminister zu Guttenberg, mit der Bitte um eine ebenso konkrete Antwort. Nach wie vor behauptet ja der Minister, dass ihm seine schwerwiegenden "handwerklichen Fehler", aufgrund derer er seinen Doktortitel nun dauerhaft ablegen will, ohne Vorsatz, ohne Täuschungsabsicht, unterlaufen seien, und steht deshalb auch nach wie vor zu seiner Zurückweisung des Plagiatsvorwurfs, den er als "abstrus" bezeichnet hatte.

Und Sie pochen darauf, dies als Entschuldigung anzunehmen. Meine Frage an Sie mit der Bitte um eine ehrliche Antwort: Halten Sie die Behauptung der fehlenden Täuschungsabsicht für glaubhaft, wenn sich die Arbeit nachweislich zu einem Fünftel aus übernommenen und nicht gekennzeichneten fremden Textstücken zusammensetzt, die oftmals mit geringfügigen Änderungen versehen wurden, sodass es sich auch nicht um vergessene Anführungszeichen und Fußnoten handeln kann, und wenn die nicht gekennzeichneten übernommenen Textstücke Längen von bis zu 8 durchgehenden Seiten aufweisen? Und falls nicht, würden Sie es dann angemessen finden, dass Herr zu Guttenberg gesteht, die Unwahrheit gesagt zu haben, und dafür um Verzeihung bittet?

Mit freundlichen Grüßen
Valentin Dübbers

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