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Hans-Peter Friedrich
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Frage von Urs S. •

Frage an Hans-Peter Friedrich von Urs S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Friedrich,

in einem Interview mir der Rheinischen Post sagten SIe, dass "[e]in Punktesystem [...] im Vergleich zu den sehr differenzierten Zuwanderungsregelungen, die es bereits bei uns gibt, viel zu grob und für eine Feinsteuerung ungeeignet [ist]". Das Argument will mir nicht ganz einleuchten.

Wie sehen diese "differenzierten Zuwanderungsregelungen" aus und wieso ist im Vergleich dazu ein Punktesystem viel gröber?

Mit freundlichen Grüßen,

Dr. Urs Schaefer-Rolffs

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Dr. Schaefer-Rolffs,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. Oktober 2010 bei abgeordnetenwatch.de zum Thema "Integration".

Die derzeit geltenden Zuwanderungsregelungen für Fachkräfte in Deutschland finden Sie im Wesentlichen in den §§ 18 bis 21 des Aufenthaltsgesetzes sowie in § 27 der Beschäftigungsverordnung (BeschV).

Unterschieden wird grundsätzlich in Fachkräfte, für die eine Vorrangprüfung erforderlich ist und in Fachkräfte, für die keine Vorrangprüfung erforderlich ist.

Die bestehenden Zuwanderungsmöglichkeiten sind auch völlig ausreichend, um den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht zu werden. Wir brauchen daher kein Punktesystem. Damit würden wir nicht beim tatsächlichen Arbeitskräftebedarf ansetzen, sondern über eine willkürliche Punktebewertung Menschen ins Land holen, ohne zu wissen, ob sie tatsächlich gebraucht werden. In Kanada, das immer als Vorbild für ein Punktesystem genannt wird, führt das inzwischen zu erheblichen Problemen. Dort liegt die Arbeitslosigkeit übrigens bei acht Prozent und damit höher als in Deutschland.

Wir haben auch in Deutschland bereits genügend Stellschrauben. Die jungen Leute in Deutschland müssen noch besser als bisher ausgebildet werden. Hinzu kommt lebenslanges Lernen. Beschäftigte müssen die Chance haben, auch in höherem Alter noch am Puls der Zeit zu sein und in Beschäftigung zu bleiben. Mehr Fachkräfte werden wir auch haben, wenn wir die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen verbessern.

Außerdem können wir ab dem 01. Mai 2011, wenn uneingeschränkte Freizügigkeit auf dem europäischen Arbeitsmarkt gilt, das Fachkräftepotenzial von Polen, Tschechien und anderen EU-Beitrittsländern nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Dr. Hans-Peter Friedrich, MdB

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