Frage an Hans-Peter Friedrich von Markus W. bezüglich Finanzen
Guten Tag Herr Friedrich,
ich möche im Hinblick auf die bevorstehenden Wahlen, gerne folgendes von Ihnen erfahren:
Welche Maßnahmen sollten nach Ihrer Meinung ergriffen werden, um die grundlegende Neuordnung der Finanzmärkte (welche ja bei G20 beschlossen wurden) durchzusetzen?
Darüberhinaus schließt sich die Frage an, welche Mechanismen können für den Finanzsektor erstellt werden, damit diese Branche nicht mehr leichfertig die Steuerzahler zu Verlustausgleichern Ihrer Geschäftspolitik machen kann?
Ich freue mich auf Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Wölfel
Sehr geehrter Herr Wölfel,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie meine Position zur Neuordnung der Finanzmärkte erfragen.
Die Finanzmarktkrise ist die bisher größte wirtschaftliche und politische Herausforderung des 21. Jahrhunderts. Dabei dürfen wir die Krise nicht nur als wirtschaftliche Gefahr für uns alle erkennen, sondern sollten sie auch als Chance begreifen. Wir haben jetzt die Möglichkeit, die richtigen Lehren aus der Krise zu ziehen und uns vor neuen Verwerfungen auf dem Finanzmarkt zu schützen.
CDU und CSU setzen dabei weiterhin auf die Soziale Marktwirtschaft auch als Ordnungsmodell der internationalen Finanz- und Wirtschaftsordnung. An international einheitlichen Standards der Regulierung und Überwachung wird Deutschland konstruktiv mitwirken.
Die Deutsche Bundesbank und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) haben in der Krise weitgehend schnell und abgestimmt gehandelt. Dennoch gilt es, die Effizienz der Aufsicht in Deutschland weiter zu stärken, um vergleichbare Krisenszenarien in Zukunft bereits frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden. Wir halten daher eine Zusammenlegung der Aufsichtskompetenzen unter dem Dach der Deutschen Bundesbank sowie eine Beteiligung des Bundes an den Aufsichtskosten für sinnvoll. Gerade die derzeitige Finanzmarktkrise verdeutlicht, wie eng Aufsichtsorgane mit den Zentralbanken zusammenarbeiten müssen, um eine ausreichende Versorgung des Marktes mit Liquidität zu gewährleisten. Die Unabhängigkeit der Zentralbank ist für uns ein hohes Gut, das wir keinesfalls gefährden wollen. Um eine demokratisch legitimierte und überwachte Finanzaufsicht zu gewährleisten, sollen die mit der Aufsicht befassten Einheiten der Deutschen Bundesbank gebündelt und mit dem Recht versehen werden, verwaltungsrechtliche Maßnahmen ergreifen zu können. Diese Einheit soll allein der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen unterstellt werden.
Bei Rating-Agenturen soll eine Trennung von Bewertung und Beratung stattfinden. Europäisch wie international muss eine Aufsicht über Rating- Agenturen geschaffen werden, die Standards für die Risikobewertung und die Vergabe von Bonitäts-Urteilen setzt und ihre Einhaltung überwacht. CDU und CSU befürworten, dass Bundesbank und Europäische Zentralbank regelmäßig und nach transparenten Kriterien Bewertungen über die Arbeit der Rating-Agenturen veröffentlichen. Und auch die Hedge-Fonds sind einem international abgestimmten Regelwerk zu unterwerfen.
Auch wollen wir die Aufgaben der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) auf die Bereiche konzentrieren, in denen Marktversagen vorliegt. Wir setzen uns dafür ein, dass sich die KfW nicht in den Wettbewerb mit privaten Banken, Genossenschaftsbanken und Sparkassen begibt. Für eine effizientere Kontrolle der KfW muss sie einer adäquaten Bankenaufsicht und dem Kreditwesengesetz (KWG) – unter Umständen mit speziellen Ausnahmen - unterstellt werden. Zudem sollte der Verwaltungsrat verkleinert und weiter professionalisiert werden. Es bleibt aber richtig, dass auch Politiker in diesem Gremium vertreten sind.
Zudem hat die CDU/CSU mit eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, um den Finanzmarkt zu sichern.
So umfasst das Finanzmarktstabilisierungsgesetz verschiedenen Maßnahmen, die es Finanzinstituten für eine beschränkte Zeit erlauben, ihr Eigenkapital zu stärken bzw. Liquiditätsengpässe zu beheben und die Refinanzierung am Kapitalmarkt zu unterstützen, indem diese durch staatliche Garantie abgesichert werden können. Dafür wurde ein Sondervermögen des Bundes, den sog. Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) eingerichtet.
Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und Versicherungsaufsicht geht auf das Maßnahmenpaket der Bundesregierung vom 13. Oktober 2008 zurück; mit ihm sollen gezielt die präventiven Befugnisse der Finanzmarktaufsicht gestärkt sowie deren Eingriffsrechte in Krisenzeiten verbessert werden. Zudem wurde durch zusätzliche Meldepflichten die Informationsbasis der Aufsichtsbehörden vergrößert, um Risikopotenziale zukünftig besser einschätzen zu können.
Und auch das Gesetz zur Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes stellt einen wichtigen Baustein der Finanzmarktarchitektur zur Stärkung des Vertrauens in das deutsche Kredit- und Wertpapierwesen dar. Durch die Novellierung des Einlagensicherungs/- /und Anlegerentschädigungsgesetzes werden die Richtlinienbestimmungen fristgerecht in das deutsche Recht umgesetzt. Einlagen von Unternehmen wie die von Privatkunden bei Banken und Sparkassen bleiben genauso geschützt wie bisher (aber eben in einem erhöhten Rahmen). Im Gesetzgebungs-verfahren konnten zudem Änderungen im Bereich der Entschädigungseinrichtungen erzielt werden.
Zwar zeigen die beschlossenen Maßnahmen bereits Wirkung, aber zum Zurücklehnen ist es zu früh. Wir müssen weiter entschlossen handeln, um Deutschland sicher durch die Krise zu führen. Dabei legen wir großen Wert darauf, dass alle Maßnahmen zu Gunsten des deutschen Finanzmarktes und damit der Verbraucher und Unternehmen international abgestimmt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB