Frage an Hans-Peter Friedrich von Wolfgang K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Friedrich,
zur Meinungsbildung interessiert mich ihre Position bezüglich der aktuellen Gesetzgebung und der Vorstöße von Frau Ursula von der Leyen "Sperren" im Internet einzurichten um Seiten die potentiell Kinderpornografie enthalten für die Allgemeinheit schwieriger zugänglich zu machen.
Sind Sie der Meinung, dass derartige "Sperren" wirklich die gewünschten Erfolge erzielen kann? Habe Sie sich zu dem Thema Sachkundig gemacht und die Argumente der Gegner entsprechend angehört und gewertet? Zu welchem Ergebnis sind Sie gekommen?
Dazu noch folgende Teilfragen um Ihre Antwort adäquat einordnen zu können:
Waren Sie schon mal aktiv im Internet?
Sind Sie jemals aus Versehen auf Kinderpornoseiten gestoßen?
Wie weit wissen Sie etwas über die Technik des Internet?
Wissen Sie was ist ein DNS-Server?
Sehr geehrter Herr Küspert,
vielen Dank für Ihre Anfrage, in der Sie meine Position zum Gesetz zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen erfragen, welches am 18.06.2009 im Bundestag verabschiedet wurde.
Eine funktionierende Demokratie zeichnet sich gerade dadurch aus, dass die in ihr lebenden Bürger stets darum bemüht sind, einen Kompromiss zwischen verschiedenen legitimen, widerstreitenden Interessen zu suchen. Selbstverständlich sehen wir als Abgeordnete des Bundestages, dass wir es bei diesem Gesetz mit einer bedeutenden Güterabwägung zu tun hatten.
Daher haben wir in der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, in der CSU-Landesgruppe sowie in der Koalition den Gesetzentwurf sehr intensiv beraten. Und letztendlich haben wir diesem mehrheitlich zugestimmt. Die beiden berechtigten Anliegen, die in dieser Frage in Einklang gebracht werden müssen sind zum einen, inwiefern Mittel und Wege genutzt werden dürfen, um den Konsumenten dieses menschenverachtenden Materials den Zugang zu derartigem Material zu erschweren. Die Erschwernis dient dem Zweck, längerfristig den Markt für den Verkauf und Tausch dieses abscheulichen Materials auszutrocknen, für den Kinder gequält und sexuell missbraucht werden. Zum anderen haben wir dem Umstand Sorge zu tragen, dass sich ein solcher Eingriff im Rahmen des Grundgesetzes bewegt und bei den Bürgern keine ungerechtfertigten Ängste vor einem Eingriff in ihre Grundrechte entstehen, so wie auch Sie sie beschreiben.
Wichtig ist hierbei, dass wir immer gesagt haben: Löschung geht vor Sperrung. Eine Sperrung derartiger Seiten kommt nur in Frage, wenn eine Löschung nicht möglich ist.
Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ausländische Seiten mit kinderpornographischem Inhalt von Deutschland aus erreichbar sind, aber dort nicht abgeschaltet werden. Dabei betonen sowohl die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen als auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion stets, dass es sich um eine zusätzliche, flankierende Maßnahme für diejenigen Fälle handelt, in denen ein wirksameres Vorgehen gegen diese Inhalte auf ausländischen Servern nicht direkt möglich ist. Im Falle einer Sperrung wird dann ein Stopp-Schild erscheinen, welches die Gründe für die Sperrung der Seite darlegt.
Dabei bitte ich Sie, die Sondersituation zu beachten, die wir bei kinderpornographischem Material auf Grundlage des Strafgesetzbuches seit jeher haben: Allein das Aufrufen einer Webseite, die kinderpornographische Inhalte enthält, ist seit jeher durch §184b StGB sowie die damit einhergehende Rechtsprechung des BGH als Straftat einzustufen. So hilft allein die Sperrung derartiger Seiten, derartige Straftaten zu verhindern. Die Angst vor einer sukzessiven Ausweitung der Internetsperren ist folglich schon daher nicht gerechtfertigt, weil nur im Falle der Kinderpornographie bereits das Betrachten als Straftat gilt.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf der SPD sah vor, auch den Zugriff unbescholtener Bürger, die bspw. durch Links in Spam-Mails auf derartige Seiten gelangen oder gelockt werden, zu verfolgen und aufzuzeichnen.
Dank der Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen ist dieser Entwurf vom Tisch! Wir sind absolut dagegen, harmlose Nutzer durch unbegründete Verfolgungsmaßnahmen zu stigmatisieren. Stattdessen sind wir in der CSU-Landesgruppe einer Meinung mit Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen, dass es für die zielgerichtete Wirkung des Gesetzes ein wichtiger Schritt ist, ein Expertengremium einzurichten, welches die Sperrungen kontrolliert. Der Datenschutzbeauftragte benennt künftig fünf Mitglieder eines Kontrollgremiums, das berechtigt ist, jederzeit die Sperrliste beim Bundeskriminalamt einzusehen und zu überprüfen. Die Kompetenzen zur Sperrung von Webseiten mit kinderpornographischem Inhalt, die sich aus dem Gesetz ergeben, sind folglich sehr exakt begrenzt und kontrollierbar ausgestaltet worden. Mit den oben angeführten Argumenten wird die Befürchtung der Kritiker, dass das Gesetz eine willkürliche Erweiterung auf andere Web-Inhalte ermögliche, meines Erachtens vollkommen obsolet und läuft ins Leere. Zugleich haben die Bundesfamilienministerin Frau von der Leyen und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bewiesen, dass wir mit der sorgfältigen Ausgestaltung des Gesetzes zugleich den Kampf gegen Kinderpornographie ausbauen und zugleich die Unantastbarkeit der Grundrechte verfechten.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion - genau wie unser Koalitionspartner - immer wieder darauf hinweisen, dass das Gesetz für sich allein genommen kein Allheilmittel darstellt. Es handelt sich dabei jedoch um eine flankierende Maßnahme sowie um einen weiteren Baustein in unserer Gesamtstrategie, Kinder zu schützen und den Markt für Kinderpornographie, soweit es geht, auszutrocknen.
Ich hoffe, dass ich Sie mit diesen Ausführungen überzeugen konnte, dass das beschlossene Gesetz keine einschränkenden Wirkungen auf unsere Grundrechte als Bundesbürger hat. Folglich bitte ich Sie, selbst die Vorteile dieses umfassenden Ansatzes zur Lösung des komplexen Problems der Kinderpornographie, anzuerkennen und zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Peter Friedrich MdB