Frage an Hans-Jürgen Rigl von Benjamin S. bezüglich Recht
Hallo Herr Rigl!
Der Fall Mollath hat ja in Bayern und darüber hinaus viele Menschen bewegt.
Was kann man auf Bundesebene erreichen, dass die Einweisungen und Aufenthalte nach 63 StGB deutlich besser und unabhängiger überprüft werden können? Das Risiko einer Unterbringung zu Unrecht bzw. einer zu langen Unterbringung scheint ja doch sehr hoch zu sein.
Wie beurteilst du die Aussagen der Bundesjustitzministerin dazu und was würdest du bzw. die Piraten in diesem Bereich ändern?
Viele Grüße!
Hallo Herr Schwab,
entschuldigen Sie bitte meine verspätete Antwort.
Die letzten Tage des Wahlkampfes fordern alle Ressourcen...
Ihre Frage ist nicht einfach für mich zu beantworten, ich versuche es trotzdem mal.
Generell scheint es mir angebracht, dass vor einer psychiatrischen Unterbringung mehrere unabhängige Gutachter angehört werden und sicher gestellt wird, dass sich keine vorgefertigte Meinung über den begutachteten Menschen ohne Gegenprüfung durchsetzt.
Offensichtlich hat man die Einwände von Herrn Mollath ja auch gar nicht mehr hören wollen.
Im 63 StGB steht ja bereits:
"Gesamtwürdigung des Täters und seiner Tat ergibt, ...".
Dies heißt für mich, dass man genau hinschaut und alle Aspekte prüft und ansieht, das erfolgt anscheinend zu lasch und nicht konsequent genug.
Zudem sollten die Gutachter unabhängig von der Justiz sein, was hier wohl auch nicht der Fall war.
Die Aussagen von unserer Bundesjustitzministerin, dass sie die Möglichkeiten einer Einweisung in die Psychiatrie einschränken will, sind erst ein mal positiv. Warum das aber erst 7 Jahre nach Einweisung von Herrn Mollath geschieht, ist mir schleierhaft. Es gab ja schon länger Proteste und Berichte deswegen. Machzulesen in Wikipedia Stichwort Mollath.
Vielleicht ist das auch nur Wahlkampf Taktik, dass man jetzt reagiert hat.
Hier ein Zitat aus einem Artikel aus der Flaschenpost (ein Nachrichtenmagazin der Piraten)
http://flaschenpost.piratenpartei.de/2013/05/19/mollath/:
"Nur ein neues Psychisch-Kranken-Gesetz (PsychKG) ermöglicht eine sachliche Abgrenzung zwischen öffentlich-rechtlicher und betreuungsrechtlicher Unterbringung”, so Dr. Rolf Marschner, Fachanwalt für Sozialrecht in einem Fachgespräch am 08.04.2013. Wir fordern baldmöglichst eine Änderung des PsychKG, da das bestehende selbst vom Bundesverfassungsgericht kritisiert wurde. Dieses fordert eine grundrechtskonforme Regelung der Zwangsbehandlung."
Wir haben es hier mit einen Fall aus Bayern zu tun, diese Fälle gibt es aber anscheinend überall in Deutschland, nur nicht so gehäuft. Ein weiterer Ansatz ist wohl, dass hier ein für alle Bundesländer gleicher Standard geschaffen wird, nach dem mit Zwangsbehandlung umgegangen wird.
Zitat aus unseren Wahlprogramm (gekürzt):
"Das Ziel der politischen Arbeit der Piratenpartei ist eine größtmögliche Inklusion aller Menschen. Um dieses Ziel zu erreichen, beziehen wir die psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung in unser Programm mit ein. ...wir setzen wir uns für eine psychiatrische und psychotherapeutische Versorgung der Menschen in der Bundesrepublik Deutschland ein, die die Bedürfnisse der Patienten in den Mittelpunkt stellt.
Die Piratenpartei fordert darüber hinaus ... eine deutliche Verbesserung der rechtlichen Situation von Menschen mit psychischen Störungen."
Grüsse
Rigl