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Antwort von Hans Jürgen Noss
SPD
• 23.03.2011

(...) Artikel 29 läßt die Neugliederung des Bundesgebietes zu, hierzu sind allerdings Volksentscheide in den betreffenden Ländern erforderlich. Beim letzten Versuch der Zusammenlegung von 2 Bundesländern (Berlin/Brandenburg) wurden die erforderlichen Mehrheiten allerdings nicht erreicht. Gleichwohl stimme ich Ihnen zu, dass eine Zusammenlegung von Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland und weitere) durchaus Sinn macht. (...)

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