Frage von Heinz G. • 21.02.2011
Antwort von Hans Jürgen Noss SPD • 23.03.2011
(...) Artikel 29 läßt die Neugliederung des Bundesgebietes zu, hierzu sind allerdings Volksentscheide in den betreffenden Ländern erforderlich. Beim letzten Versuch der Zusammenlegung von 2 Bundesländern (Berlin/Brandenburg) wurden die erforderlichen Mehrheiten allerdings nicht erreicht. Gleichwohl stimme ich Ihnen zu, dass eine Zusammenlegung von Bundesländern (z.B. Rheinland-Pfalz, Saarland und weitere) durchaus Sinn macht. (...)