Frage an Hans-Jörn Arp von Liliane K. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Arp,
wie stehen Sie zum Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag? Sind die Süchtigen und Verbraucher, die geschützt werden müssen, wirklich die Gewinner?
Mit freundlichen Grüßen
L. K.
Sehr geehrte Frau Kaden,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03. Juni 2020 zum neuen Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag. Die Glücksspielregulierung ist für mich ein herausragendes Thema, das ich seit Jahren mit viel Energie bearbeite. Deshalb bin ich sehr zufrieden, dass sich die Ministerpräsidentenkonferenz durch die Chefs der Staatskanzleien am 12. März 2020 zu einem Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag geeinigt haben.
Entscheidend ist, dass das Online-Glücksspiel nun ordnungspolitisch geregelt wird. Bisher als illegal geltendes Online-Glücksspiel wird damit erlaubt und aus der Illegalität geholt. Zunächst wird damit Spielern eine rechtskonforme Ausübung des Glücksspiels ermöglicht. Gleichzeitig werden hierfür strenge Auflagen und Regeln zum Jugend- und Spielerschutz geschaffen.
Damit wird einerseits staatliche Kontrolle überhaupt erst möglich gemacht und es wirkt sich andererseits direkt mit Schutzwirkung zugunsten Jugendlicher und aller anderen Spieler aus. Dieser Schutz wird durch eine bundeseinheitliche, spielformübergreifende Spielersperrdatei verstärkt.
Vor diesem Hintergrund begrüße ich die gemeinsame Regulierung des Glücksspiels in Deutschland durch alle 16 Bundesländer ausdrücklich.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jörn Arp