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Hans-Jörn Arp
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Frage von Klaus W. •

Frage an Hans-Jörn Arp von Klaus W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sind Sie auch dafür :
Bau v. Windkraftanlagen nur über Bürgerentscheide der betroffenen u. angrenzenden Gemeinden.
Straßenausbaukosten nur aus Töpfen d. Kfz-Steuer zu finanzieren.
Zuzugsbegrenzung v. Flüchtlingen max 100 000 pro Jahr in Gesamtdeutschland

Mit frdl Gruß

Portrait von Hans-Jörn Arp
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr W.,

ich danke Ihnen für Ihre Anfrage vom 03.04.2017.

*1.**Windenergie*

Die vom Oberverwaltungsgericht für nichtig erklärten Regionalpläne sind unter starker Beteiligung der Kommunen entstanden. Dies war gerade uns als CDU ein wichtiges Anliegen. Viele Gemeinden haben sich damals gegen Windenergie entschieden. Andere haben sich ausdrücklich dafür ausgesprochen.

Allerdings hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Entscheidungen von Gemeinden im Rahmen der Regionalplanung kein maßgebliches Entscheidungskriterium sein dürfen. Diese Entscheidung hat deshalb die rechtlichen Möglichkeiten für die Berücksichtigung des Gemeinde- und Bürgerwillens sehr eingeschränkt.

Unser Ziel als CDU ist es, den Gemeinde- und Bürgerwillen so stark wie möglich zu berücksichtigen. Deshalb hat die CDU-Landtagsfraktion schon im letzten Jahr einen Gesetzentwurf vorgelegt, der aus unserer Sicht die Spielräume, die uns die Rechtsprechung gegeben hat, ausnutzt. Leider wurde dieser Gesetzentwurf im Landtag von SPD, Grünen und SSW abgelehnt.

Ich sage ganz offen: Ich würde mir stärkere Einflussmöglichkeiten der Gemeinden wünschen. Wenn wir allerdings eine rechtssichere Planung für die Windenergie wollen, müssen wir uns an die rechtlichen Grenzen halten.

*2.**Straßenausbau*

Eine Zweckbindung von Steuern gibt es in Deutschland nicht. Der Sinn des Gesamtdeckungsprinzips ist es, dass alle Einnahmen des Staatshaushaltes zur Deckung aller Ausgaben verwendet werden und somit der Staat flexibler planen kann.

Als Verkehrspolitiker werde ich mich trotzdem immer dafür einsetzen, dass möglichst viel Geld, das über die Kfz-Steuer und auch die Mineralölsteuer eingenommen wird, zu einem möglichst hohen Anteil auch wieder in die Erhaltung und den Ausbau unserer Straßen fließt.

*3.**Grenze für die Aufnahme von Flüchtlingen*

Eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen ist aus meiner Sicht weder richtig noch umsetzbar. Menschen, die vor Tot und Verfolgung fliehen, haben einen Anspruch auf Schutz. Dies gilt für mich ohne Wenn und Aber. Ob dies im Einzelfall zutrifft, wird in einem rechtsstaatlichen Verfahren geprüft und entschieden.

Diejenigen, die eine Aufnahmegrenze für Flüchtlinge fordern, haben bis heute nicht erklären können, wie eine solche Begrenzung überhaupt durchgesetzt werden sollte. Deshalb halte ich einen derartigen Populismus für falsch.

Ich bin aber sehr wohl dafür, dass wir weiter daran arbeiten, die Zahl der zu uns kommenden Menschen zu reduzieren. Hierzu unternimmt die Bundesregierung große Anstrengungen, die bereits Wirkung zeigen. Abkommen mit Drittstaaten sind hier ein wichtiger Schritt.

Ich bin auch der Auffassung, dass wir in Europa zu einer fairen Verteilung von Flüchtlingen und Asylbewerbern kommen müssen. Dass sich viele Staaten der Europäischen Union ihrer gemeinsamen Verantwortung entziehen, ist nicht akzeptabel.

Eines muss aber auch klar sein: Wer kein Recht zum Aufenthalt in unserem Land hat, muss konsequent in seine Heimat zurückgeführt werden. Auch dies gehört in einem Rechtsstaat dazu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Hans-Jörn Arp