Frage an Hans-Jörn Arp von Helmut R. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Hans-Jörn Arp,
Ihre Antwort an Herr Clausen vom 08.11.2011 bei abgeordnetenwatch ist anlasst hier nochmals nachzufragen.
Ihre Aussage: „Die Bedeutung der GEZ soll durch den Staatsvertrag geringer werden.“ hat doch keinerlei Bezug zur GEZ! Oder ist die GEZ mehr als eine verwaltungstechnische Buchhaltungseinrichtung der öffentlich rechtlichen Anstalten?
Ihre Aussage: „ Dass grundsätzlich auch die Privatwirtschaft ihren Beitrag an der Finanzierung der öffentlichen Aufgabe "Rundfunk" leisten muss, ist in einer sozialen Marktwirtschaft allerdings selbstverständlich.“ Erscheint unverständlich denn in einer sozialen Marktwirtschaft sollte doch das Prinzip Leistung gegen Leistung bestehen und nicht ein Anspruch schon wegen dem vorhalten einer Möglichkeit entstehen. Oder?
Sie führen weiter aus: „Es wird mit der Haushaltsabgabe zudem ein Stück mehr Beitragsgerechtigkeit herbeigeführt, da es - wenn man ehrlich ist - heute praktisch niemanden mehr gibt, der nicht über Radio, Fernsehen, Internet oder internetfähige Mobiltelefone am Angebot des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks teilhat.“
Bitte seien Sie Ehrlich und erklären Sie warum es gerecht sein soll das eine Monatsfahrkarte bezahlt werden sollen wenn nicht gefahren wird, warum ein Monatsessensbeitrag in einer Speiseeinrichtung zu zahlen sein soll obwohl nichts gegessen wird und warum eine Haushaltsabgabe zur Rundfunkfinanzierung Geleistet werden sollen wenn diese Leistung nicht in Anspruch genommen wird? Das Internet oder internetfähige Mobiltelefone sind weder privates noch staatliches Eigentum und somit auch nicht Abgabenpflichtig! Das private Fernsehen erhebt keine Abgaben. Und die Zeitungen stellen Ihre Meldungen freiwillig ins Netz. Bitte erklären Sie also was Sie daran als gerecht ansehen?
Mit freundlichem Gruß
H.Radunski Kreis Steinburg