Frage an Hans-Georg von der Marwitz von Fanny K. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr von Marwitz,
es gibt für die Renten-, Arbeitslosen-, Pflege-, und Krankenversicherung sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen. Das heißt, ab einem gewissen Einkommen pro Monat fallen keine zusätzlichen Beiträge mehr an, die Abgaben sind nach oben hin in absoluten Zahlen gedeckelt. Dadurch zahlen Personen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenzen prozentual einen höheren Anteil als Personen mit einem Einkommen über den Bemessungsgrenzen.
Inwiefern sehen Sie dies als sozial gerecht an?
In der Schweiz gibt es zB keine Bemessungsgrenzen für die Rentenversicherung. Warum wird ein Rentensystem ähnlich wie in der Schweiz (jeder zahlt prozentual gleich viel, egal wie hoch das Einkommen ist) nicht in Deutschland angewandt?
Außerdem interessiert mich, mit welcher Begründung gewisse Berufsgruppen sowie Personen mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze ausschließlich in die private Versicherung einzahlen können? Inwiefern sehen Sie es als sozial gerecht, dass nicht alle Berufsgruppen und Einkommen gleichermaßen in die gesetzliche Krankenversicherung einzahlen?
Ich bedanke mich für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen