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Hans-Georg von der Marwitz
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Frage von Dieter G. •

Frage an Hans-Georg von der Marwitz von Dieter G. bezüglich Innere Sicherheit

1. Frage zum Thema Wehrpflicht: Wollen Sie an der Wehrpflicht festhalten oder sie reformieren? Oder diese aussetzen? Oder sie abschaffen?

2. Frage zum Kriegseinsatz in Afghanistan: Treten Sie für den weiteren Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan ein? Wenn ja: Für wie lange längstens? Und wie sieht Ihr Ausstiegsszenario aus?

3. Frage zu Gesetzen, welche die Menschenwürde und Menschenrechte von Flüchtlingen in Deutschland verletzen und Wasser auf die Mühlen "rechter Diskurse" sind:

a) Treten Sie für die Abschaffung der "Residenzpflicht" für Flüchtlinge ein (die ihre Bewegungsfreiheit jahrelang auf einen Landkreis beschränkt und viele kriminalisiert)?

b) Werden Sie sich für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes einsetzen, um seine diskriminierenden und stigmatisierenden Folgen zu überwinden?
Danke im Voraus!

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gadischke,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Zu Ihren Fragen:

1. Da aktuell nur ein prozentual geringer Anteil der wehrpflichtigen jungen Männer eines Jahrgangs einberufen wird, ist eine Änderung des aktuellen Zustandes aus Gründen der Wehrgerechtigkeit notwendig. Trotzdem halte ich Modelle für sinnvoll, die an einer Dienstpflicht festhalten. Wehrdienst und Zivildienst müssen dabei gleichberechtigt nebeneinander stehen, damit wäre auch die ausgiebige Darlegung der Gewissensgründe obsolet. Im Übrigens muss man bei der Reform der Dienstpflicht darüber nachdenken, Männer und Frauen gleichermaßen zu berücksichtigen.

2. Der Einsatz in Afghanistan sollte in absehbarer Zeit ein Ende finden. Ein sofortiger Rückzug erscheint in Hinblick auf die Sicherheitslage jedoch unrealistisch. Schließlich muss ein Mindestmaß an Sicherheit geschaffen werden, das es den Sicherheitskräften vor Ort ermöglicht, die Stabilität in der Region zu gewährleisten. Dazu ist es notwendig, die Ausbildung von Polizeikräften durch deutsche Hilfe und den Aufbau ziviler Strukturen durch die Bundeswehr voranzutreiben. Ziel ist es also, die militärische Präsenz deutscher Truppen am Hindukush durch eine Übertragung der Verantwortung auf afghanische Militärs abzulösen.

3. Die durch das Grundgesetz garantierte Menschenwürde gilt für alle Menschen, selbstverständlich auch für Menschen, die das Recht auf ein Asylverfahren in Deutschland in Anspruch nehmen. Zweck der Aufenthaltsbeschränkung ist es, die ständige Erreichbarkeit des Asylbewerbers sicherzustellen und sozialrechtlich keine Benachteiligung einzelner Regionen bei der Bewältigung finanzieller Lasten durch Asylverfahren entstehen zu lassen. Auch das Bundesverfassungsgericht erklärte das zugrunde liegende Gesetz für verfassungskonform und verwies darauf, dass es den Asylbewerbern möglich ist, per Antrag ihr zugewiesenes Gebiet zu verlassen und zugleich eine Strafverfolgung nur bei wiederholten Verstößen erfolgt. Insofern erscheint mir der Zweck des Gesetzes ebenfalls legitim. Allerdings muss es unbedingtes Ziel sein, die Asylverfahren so schnell durchzuführen, dass die Residenzpflicht nicht jahrelang für einen Einzelnen existiert und keine unzumutbaren Härten für Einzelne entstehen.

Natürlich muss eine Diskriminierung und Stigmatisierung der hier lebenden Asylbewerber ausgeschlossen werden. Aber letztlich darf nicht vergessen werden, dass dem Asylbewerber durch die Gesetzgebung während des Verfahrens Zuflucht vor einer erheblichen Gefahr und die Versorgung der Grundbedürfnisse in Deutschland zugesichert werden. Das größere Problem hingegen sind die langen Verfahrenszeiten, die den Bewerber in Unsicherheit und Ungewissheit lassen. Diese gilt es zu kürzen und den Asylbewerbern so Klarheit über ihre Situation und ihre Zukunft zu bieten.

Mit freundlichen Grüßen

Hans-Georg von der Marwitz