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Hans-Georg von der Marwitz
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Frage von Jens Veit G. •

Frage an Hans-Georg von der Marwitz von Jens Veit G. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr von der Marwitz,

ich bin erschüttert wegen der Vorgänge um den Ankauf von Steuersünder-Daten. M.E. ist der Tatbestand der Hehlerei erfüllt. Werden Gesetze jetzt nach Finanzlage des Bundes hinfällig? Das hätte zur Folge, daß wegen dem Gleichheitsgrundsatz Gesetze für den einzelnen ebenfalls nach Geldbeutel hinfällig werden würden? Das ist Anarchie.

Hier zur Veranschaulichung der eigentlich noch gültige Gesetzeswortlaut:

Strafgesetzbuch:

§ 259 Hehlerei

(1) Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Der Versuch ist strafbar.

§ 260 Gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei

(1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die Hehlerei
1. gewerbsmäßig oder
2. als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub, Diebstahl oder Hehlerei verbunden hat, begeht. (Anm.: bereits 2008 gab es ja den Steinbrück-Deal - gilt also für die CDU, da damals bereits in Regierungsverantwortung)
(2) Der Versuch ist strafbar.

Wie stehen Sie persönlich zu diesem Sachverhalt?

Werden Sie sich dafür einsetzen, daß wir einen Rechtsstaat behalten?

Oder werden Sie das Aufweichen unserer Gesetze dulden und damit Anarchie und späterer Diktatur Vorschub leisten?

Ich danke Ihnen im voraus für die Beantwortung.

Mit freundlichen Grüßen
Jens Veit Günther

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