Frage an Hans-Dieter Clauser von Marlis E. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Clauser,
die Evaluation des Enteignungsgesetzes für die CO-Pipeline ist ja dreifach festgeschrieben:
1. im Gesetz selbst (Termin: 31.12.2010)
2. im Koalitionsvertrag (Termin: 31.12.2010)
3. im Zwischenbericht vom 30. März 2011 (Termin 2011)
Im Zwischenbericht (unterschreiben von Herrn Voigstberger und Herrn Remmel) findet man unter IV. Endbericht:
Die Landesregierung verpflichtet sich, dem Landtag im Jahr 2011 den Endbericht zur Evaluation über die Auswirkungen des Gesetzes vorzulegen.
Ich bitte Sie um Auskunft in folgenden Fragen:
1. Wie würde die Evaluation ablaufen?
2. Werden im Rahmen der Evaluation juristische Gutachter eingesetzt, um juristische Fragen z.B. des Allgemeinwohls zu klären?
3. Ist der Landtag berechtigt, das Gesetz aufzuheben, falls ein von der Regierung bestellter Gutachter das Gesetz für nicht verfassungskonform erklärt?
4. Wie wird die Unabhängigikeit eines Gutachters von den Interessen der Regierung gewährleistet?
5. Kann die Evaluation erst nach dem Gerichtsurteil erfolgen?
6. Halten Sie selbst das Gesetz für verfassungskonform?
Mit freundlichen Grüßen
Marlis Elsen
Liebe Frau Elsen,
in zahlreichen persönlichen Gesprächen, wie auch in öffentlichen Veranstaltungen und Pressemitteilungen habe ich meine ablehnende Haltung zur Co-Pipeline deutlich gemacht. Anlässlich der Landtagswahl hat der heutige Umweltminister Remmel ( Grüne ) zugesagt, alles zu tun, um dieses Projekt zu stoppen. Dieses Wahlversprechen hat er gebrochen, nicht einmal der gesetzlichen Pflicht zur Evaluierung des Rohrleitungsgesetzes ist er nachgekommen. Ich habe die herzliche Bitte, wenden Sie sich an Ihn und seine 200 zusätzlichen Mitarbeiter. Ich konzentriere meine Arbeit, wie in den zurückliegenden Jahren, auf den Wahlkreis.
Viele Grüße
Hans-Dieter Clauser