(...) Schußwaffen sind lebensgefährliche Gegenstände, deren Gebrauch außerhalb von Schießständen oder der Jagd deshalb zu recht verboten und stafbar ist. Es gibt also überhaupt keinen plausiblen Grund dafür, 15 und mehr Schußwaffen mit Tausendenden Schuß Munition mit in die Privatwohnung zu nehmen und dort aufzubewahren. Dem Risiko, daß diese gefählichen Gegenstände in der Wohnung mißbraucht und Menschen erschossen, schwer verletzt oder bedroht werden, steht somit kein legaler Nutzen gegenüber. (...)
(...) Gern lasse ich mich darüber belehren, daß Schützen aus Schützenvereinen stets und immer Waffen und Munition sicher in Tresore wegschließen, bevor sie ein Fest oder einen Sieg im Wettkamp feien, jedenfalls bevor sie alkoholische Getränke zu sich nehmen. Ich komme zu selten mit Sportschützen zusammen, um mir dazu ein eigenes Bild machen zu können. (...)
(...) Ein möglicher Kompromiß wäre vielleicht, zumindest die Munition im Schützenhaus zu belassen und von den Waffen ein Teil, so daß sie nicht mehr schießtauglich sind. (...)
(...) Darüber wird zu recht gestritten. Ich kann mir andere Ausgestaltungen von Demokratie, also Volksherrschaft, vorstellen, als die, die es derzeit gibt. (...)