Portrait von Hans-Christian Hausmann
Hans-Christian Hausmann
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Hans-Christian Hausmann zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Gerhard H. •

Frage an Hans-Christian Hausmann von Gerhard H. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Hausmann,
betreffs der oben genannten Frage und Ihrer Antwort zum Straßenausbaubeitragsgesetz, hätte ich ich gern einmal den Unterschied dieses Gestetzes zum vorher geltenden Erschließungsbeitrag für vorhandene Straßen erklärt. Wir mußten 2001 für den Umbau der bereits vorhandenen Waltersdorfer Chaussee zur Rennstrecke nach Grundstücksgröße ( bei uns € 11.413,19) bezahlen. Ich weiss nicht warum jetzt so eine Aufregung besteht. Ungerecht finde ich allerdings, daß die Anrainer der B101 in Marienfelde das nicht mehr bezahlen müssen, und die in Lichtenrade für die B 96 sehr wohl.
Mit freundlichen Grüßen

Portrait von Hans-Christian Hausmann
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hoopmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Wenn ich Ihre Frage richtig verstehe, fragen Sie im Kern nach dem Unterschied zwischen Erschließungsbeitrag und Straßenausbaubeitrag. Beiden Beiträgen ist gemeinsam der Adressat der Belastung, der in der Regel der Grundstückseigentümer ist.

Der wesentliche Unterschied besteht jedoch im Zweck dieser Gesetze: Der Erschließung soll das Grundstück an Elektrizität, Gas und Wasser anbinden, beinhaltet aber auch Kosten für den erstmaligen Bau der Straße. Dafür wird ein Erschließungsbeitrag erhoben. Das Straßenausbaubeitragsgesetz belastet den Grundstücksbesitzer hingegen mit Kosten für die Straßenverbesserung, Straßenerweiterung oder Straßenerneuerung.

Ungerecht an dem Straßenausbaubeitragsgesetz ist nicht nur der unverhältnismäßig hohe Straßenausbaubeitrag (neben den hohen Abgaben wie Wasser, Abwasser, Müll, etc.), sondern darüber hinaus auch, dass einen Grundstücksbesitzer neben Erschließungskosten zusätzlich mit Straßenausbaubeiträgen belastet werden soll. Dies ist meiner Ansicht nach eine rot-rote Abzocke gegenüber den Grundstückseigentümern. In der Konsequenz sorgt dieses Gesetz wahrscheinlich auch für eine Erhöhung der Mietpreise und damit für eine Belastung der Mieter, denn es ist nicht auszuschließen, dass Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen werden. Dieses Gesetz gehört abgeschafft!

Für Fragen stehe ich gerne auch persönlich an den Infoständen zur Verfügung, z.B. diesen Samstag, 13. August vor Reichelt am U-Bhf. Rudow.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dr. Hans-Christian Hausmann