Frage von Elke B. • 31.07.2017
Frage an Hannelore Kraft von Elke B.
Sehr geehrte Frau Kraft,
während der sogenannten Flüchtlingkriese wurden Flüchtlinge auf Schulgeländen und den vorhandenen Schulsporthallen untergebracht.
Begründen Sie bitte unter Zuhilfenahme der nordrheinwestfälischen Schulgesetze und Ordnungen für den Aufenthalt auf Schulgeländen, warum der dauerhafte Aufenthalt von der Schulgemeinde fremden Menschen möglich ist. Begründen Sie bitte auch unter Verwendung der o.g. Gesetze, warum der Sportunterricht in den dafür vorgesehenen Sporthallen langfristig ausfallen kann.
Mit freundlichen Grüßen
E. B.
Antwort ausstehend von Hannelore Kraft SPD