Frage an Hannelore Kraft von Rainer S. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrte Frau Kraft,
lt. Gesetz muss ich als Einmannunternehmen 208 Euro Zwangsbeitrag an die IHK zahlen. Ich weiss nicht einmal wo die IHK in Duisburg ihren Sitz hat, geschweige denn, dass ich jemals eine Leistung für mich in Anspruch genommen hätte. Darauf hin habe ich mir Unterlagen der IHK schicken lassen, mit dem Hinweis, Leistungen an mich aufzuzeigen - Fehlanzeige! Statt dessen entnehme ich den Unterlagen, dass ein Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 25Mio nur 4.563 Euro Beitrag zahlt. Verglichen mit meinen Zahlen müßten es mehr als 4,5Mio Euro sein!!!!. Ist das gerecht?
Sehr geehrter Herr Schneider,
vielen Dank für Ihre Mail über abgeordnetenwatch, in der Sie sich kritisch über die zu zahlenden Beiträge an die IHK äußern.
Hierzu möchte ich anmerken, dass diese Beiträge von der IHK-Vollversammlung in ihrer Satzung festgelegt werden und nicht Sache der Landespolitik sind.
Mit freundlichen Grüßen
Hannelore Kraft