Frage an Hannelore Kraft von Gisela U. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Kraft,
im Rahmen der schon abgeschlossenen Petition I.3/16-P-2014-04842-01 beim Landtag NRW habe ich als Petentin versucht, Auskünfte über die Finanzierung der Primatenversuche an der Uni Bochum über 22 Jahre zu erhalten.
In der Anlage zum Petitionsbeschluss (Sitzung v. 23.01.14) sind folgende Informationen erhalten:
Zitat: “Die Primatenexperimente, die in Bochum durchgeführt wurden, wurden über den gesamten Zeitraum durch Drittmittelgeber gefördert, vor allem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) im Rahmen eines Sonderforschungsbereiches (SFB 509). Eine Förderung über einen solchen Zeitraum wird nur dann gewährt, wenn durch unabhängige Gutachter bestätigt wird, dass die Forschungsarbeiten, auch retrospektiv, als wissenschaftlich hervorragend bewertet werden können”. Zitatende
Die DFG fördert die Forschung mit Steuergeldern, wie es aus folgendem Artikel zu entnehmen ist, und zwar nach sehr intransparenten Mechanismen: http://goo.gl/x0GwA
Diese Versuche wurden per 31.08.12 von der Uni Bochum abgeschlossen und endgültig eingestellt. Dies wird in § 7a TierSchG gefordert, wenn keine weiteren Beobachtungen mehr für Versuche anzustellen sind, wie sie übrigens auch zuvor an den Forschungsstandorten München und Berlin eingestellt wurden.
Mir ist auch bekannt, dass die noch laufenden, gleichen Primatenversuche an der Uni Bremen mit der gleichen Forschungsmethode schon 2008 den Steuerzahlern über 1 Mio Euro gekostet haben: http://goo.gl/tcpD9G
Ich bitte Sie, sehr geehrte Frau Kraft, folgende Auskünfte von den betroffenen Behörden einzuholen und mir mitzuteilen:
1. Wie hoch ist die Gesamtsumme der Steuergelder, die für die jetzt abgeschlossen Primatenversuche an der Uni Bochum verwendet wurden?
2. Wie hat die DFG retrospektiv den wissenschaftlichen Wert dieser Versuche bewertet?
Ich danke im Voraus für die Beantwortung meiner Fragen.
Mit freundlichen Grüßen
Gisela Urban