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Frage von Claudiac J. •

Frage an Hannelore Kraft von Claudiac J. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kraft, die Liste der Betriebe, die von der EEG-Umlage profitieren, ist für alle im Internet einsehbar: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/besondere_ausgleichsregelung_eeg/publikationen/statistische_auswertungen/
In ihr habe ich z.B. die Firma Vattenfall mit all ihren Braunkohle-Tagebauen und Kraftwerken in den neuen Bundesländern und die RAG AG in Ihrem Bundesland gefunden. Das heißt für mich, ich muss mit der Zwangsumlage für erneuerbare Energie die ostdeutsche Braunkohle und die nordrhein-westfälische Steinkohle subventionieren, incl. deren Produktion für den Eigenverbrauch. Wie werden z.B. diese Betriebe die von Ihnen am 16.2.2014 in der Frankfurter Rundschau veröffentlichte Befürchtung umsetzen, die Betriebe werden ohne EEG-Subvention ins Ausland abwandern? Wird mit der Förderung solcher Betriebe die EEG-Umlage nicht ad Absurdum geführt?
Wie begründen Sie die Förderung solcher Betriebe, die ja eigentlich durch die EEG abgelöst werden sollen?
Mit freundlichen Grüßen
Claudia Jurjanz

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